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Jetzt sind Abstimmungen mit dem E-Voting-System der Post möglich

Der Bundesrat hat heute drei Kantonen die Grundbewilligung für den Einsatz des E-Voting-Systems der Post erteilt. Das von der Post entwickelte E-Voting-System wird somit erstmals im Rahmen des Versuchsbetriebs an den Abstimmungen vom 18. Juni 2023 in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau eingesetzt. Dies ist die Premiere für das neue System und ein wichtiger Meilenstein für die Post. Die Arbeiten am E-Voting-System sind aber noch nicht abgeschlossen. Auch künftig wird die Post das System kontinuierlich weiterentwickeln – dabei setzt sie auch weiterhin auf die Expertise von unabhängigen Fachleuten.

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Der Bundesrat hat den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau die Grundbewilligung für den Einsatz des E- Voting-Systems der Post erteilt. Im Juni können erstmals seit dem Jahr 2019 ausgewählte Stimmberechtigte wieder elektronisch abstimmen. Dies im Rahmen des Versuchsbetriebs des Bundes. «Wir haben in den letzten Jahren viel investiert und gezielt Kompetenzen ausgebaut, um ein E-Voting-System in der Schweiz und für die Schweiz zu entwickeln. So sind nun elektronische Abstimmungen wieder möglich. Die Grundbewilligung ist ein bedeutender Schritt für unser E-Voting-System», so Nicole Burth, Leiterin Kommunikations-Services bei der Post. Sie ergänzt: «Nun können ausgewählte Personen in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau nicht nur online einkaufen oder Rechnungen bezahlen, sondern auch digital abstimmen. Damit leisten wir einen Beitrag, dass letztlich auch die Schweiz immer digitaler wird». Mit ihrem System stellt die Post eine Lösung bereit, die einem grossen Bedürfnis der Bevölkerung entspricht. Gemäss einer Studie würden 84 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer ihre Stimme gerne manchmal oder immer elektronisch abgeben.

Die Post arbeitet kontinuierlich an der Sicherheit des Systems

Mit dem E-Voting-System digitalisiert die Post, was sie bereits seit Jahren erfolgreich und zuverlässig macht: vertrauliche Informationen sicher transportieren. Dabei hat die Post Pionierarbeit geleistet und ein E-Voting-System mit vollständiger Verifizierbarkeit entwickelt.

Die Aussensicht von unabhängigen Fachleuten war im gesamten Entwicklungsprozess immer ein wichtiges Element: Seit Anfang 2021 hat die Post Fachleute aus der ganzen Welt eingeladen, das System auf Herz und Nieren zu prüfen.

Insgesamt sind im Rahmen dieses sogenannten Bug-Bounty-Programms bis heute 203 wertvolle Meldungen eingegangen. Seit Mitte 2021 haben zudem unabhängige Expertinnen und Experten das E-Voting-System im Auftrag des Bundes in mehreren Etappen überprüft. Auf Basis der Meldungen konnte die Post ihr System weiter verbessern. Auch künftig wird die Post auf die Expertise von Fachleuten aus der ganzen Welt setzen.

Heute hat die Bundeskanzlei die Prüfberichte aus der jüngsten unabhängigen Überprüfung veröffentlicht. Den darin identifizierten Handlungsbedarf haben der Bund, die beteiligten Kantone und die Post in einem Massnahmenkatalog festgehalten. Die Post hat gemeinsam mit den Kantonen bereits begonnen, die Massnahmen umzusetzen. Sie wird das System entsprechend den Handlungsfeldern im Massnahmenkatalog kontinuierlich weiterentwickeln. Dabei wird die Post auch stets auf die neusten technologischen Entwicklungen im Bereich Informationssicherheit reagieren.

Rückschlüsse von der Stimme auf die stimmberechtigte Person sind zu keiner Zeit möglich

Die Stimmberechtigten in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau, die E-Voting nutzen können, erhalten zusätzlich zu den üblichen Abstimmungsunterlagen individuelle Sicherheitscodes für die elektronische Stimmabgabe. Damit können sie sich auf der E-Voting-Plattform ihres Kantons anmelden und elektronisch abstimmen. Alle Informationen, die während der Stimmabgabe übermittelt werden, sind anonymisiert und dank einer End-to-End- Verschlüsselung geschützt. Die vom Kanton eingesetzte Wahlkommission kann den gesamten elektronischen Abstimmungsprozess überprüfen. Das E-Voting-System der Post verfügt damit über die sogenannte vollständige Verifizierbarkeit. In der Schweiz dürfen gemäss den neuen Rechtsgrundlagen des Bundes nur vollständig verifizierbare Systeme für E-Voting eingesetzt werden. Rückschlüsse von der Stimme auf die stimmberechtigte Person sind zu keiner Zeit möglich.

Auskunft:

Silvana Grellmann, Medienstelle Post, 058 341 26 71, presse@post.ch