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Post nimmt den WEKO-Bescheid erfreut zur Kenntnis, dass sie mit ihrer Beteiligung an KLARA das Wettbewerbsrecht einhält

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) hat der Post nach einer Marktbeobachtung mitgeteilt, dass sie mit der Post-Beteiligung an der Klara Business AG (KLARA) aktuell keine Anzeichen für eine unerlaubte Quersubventionierung sieht. Auch den Vorwurf, dass die Post in Zusammenarbeit mit KLARA ihre Monopoldaten missbrauchen würde, erachtet das Sekretariat der WEKO als nicht gerechtfertigt. Es kommt dabei zum Schluss, aktuell keine weiteren Ermittlungen in dieser Sache vorzunehmen. Die Post nimmt diesen positiven Bescheid zur Kenntnis. Sie sieht sich in ihrer bisherigen Haltung bestätigt, wonach sie mit ihrer Beteiligung am Unternehmen KLARA weder gegen rechtliche Vorgaben verstösst, noch, dass sie damit den freien Wettbewerb behindert.

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Die Klara Business AG (KLARA) hilft KMU und Privathaushalten in der Schweiz, administrative Aufgaben wie Lohnabrechnungen, Buchhaltung oder Kundendatenverwaltung zu digitalisieren und zu vereinfachen. Seit Herbst 2020 besitzt die Schweizerische Post eine Mehrheitsbeteiligung an KLARA. In der Folge wurde Kritik geäussert, wonach die Post mit dieser Beteiligung gegen das Kartellgesetz verstosse und den freien Wettbewerb verzerre. Ein Kritiker gelangte mit diesen Vorwürfen mittels einer Anzeige unter anderem an das Sekretariat der WEKO. Dieses führte daraufhin eine sogenannte Marktbeobachtung durch. Jetzt liegen die Ergebnisse vor.

Keine Anhaltspunkte für Quersubventionierung und Missbrauch von Monopoldaten durch die Post

Das Sekretariat der WEKO hält in seinem Bescheid an die Post fest, dass es aktuell keine Anzeichen sieht, dass die Post mit ihrer Beteiligung an KLARA den Wettbewerb verzerre. Die Behörde erachtet es als glaubwürdig, dass die Post und KLARA ihre Leistungen untereinander zu marktüblichen Preisen verrechnen. Ebenso erkennt das Sekretariat der WEKO keine Anzeichen, dass KLARA eine «Tiefpreisstrategie» betreibe, wie dies in der Anzeige von einem Konkurrenten von KLARA vorgebracht wurde. Der Vorwurf einer unzulässigen Quersubventionierung von KLARA durch die Post liess sich entsprechend nicht erhärten. Im weiteren stand der Vorwurf im Raum, dass die Post ihrer Konzerngesellschaft KLARA missbräuchlich Monopoldaten zur Verfügung stellt. Auch dieser Vorwurf hat sich in der Marktbeobachtung des Sekretariats der WEKO nicht erhärtet: Die Behörde erkennt bei der Post-Beteiligung an KLARA keinen Missbrauch von Monopoldaten und entsprechend auch keinen Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht.

Post handelt nach gesetzlichen Vorgaben – auch bei ihren Akquisitionen

Die Post freut sich über diesen positiven Bescheid. Sie sieht sich in der bisherigen Haltung bestätigt, wonach sie weder gegen rechtliche Vorgaben verstösst noch den freien Wettbewerb behindere. «Der Entscheid des Sekretariats der WEKO, nach erfolgter Marktbeobachtung kein Verfahren zu eröffnen, ist wichtig für die Post», betont Nicole Burth, Leiterin Kommunikations-Services und Mitglied der Konzernleitung der Post. Sie führt aus: «Wir sind uns der Verantwortung bei Investitionen in unsere Zukunft bewusst. Wir waren immer überzeugt, dass wir mit unserer Beteiligung an KLARA nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstossen. Wir machen keine unerlaubte Querfinanzierung bei KLARA. Und wir geben auch nicht unerlaubt Daten oder Logins weiter. Das gilt für KLARA, wie auch für alle anderen Konzerngesellschaften der Post».

 

Auskunft: 

Denise Birchler, Medienstelle Post, 058 341 10 55, presse@post.ch