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Kundinnen und Kunden sollen Briefe künftig auch digital senden und erhalten können

Die Post soll Briefe mit postalischen Anschriften künftig auch digital annehmen und zustellen. Mit seinem heutigen Vorschlag einer angepassten Postverordnung, die auch Anpassungen in der Logistik und im Zahlungsverkehr vorsieht, modernisiert der Bundesrat den Auftrag der Post und reagiert damit auf die veränderten Kundenbedürfnisse. Für die Post ist dies ein weiterer wichtiger Schritt in die Zukunft. Nur wenn sie sich den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen anpassen kann, bleibt ein flächendeckender Service public ohne Steuergelder möglich.

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Die Post stellt seit über 175 Jahren den vertrauenswürdigen Transport von Informationen und Waren sicher. Diesen Grundversorgungsauftrag im Auftrag des Bundes erfüllt die Post Tag für Tag in höchster Qualität. Eigenfinanziert, ohne Steuergelder. Zugleich entwickelt sie die Angebote innerhalb der gesetzlichen Vorgaben stets weiter. Massgebend sind dabei die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung soll der Grundversorgungsauftrag nun angepasst werden und ein hybrides Zustellsystem umfassen. Die Post begrüsst diese Weiterentwicklung: «Die Post modernisiert ihre Dienste und Produkte fortlaufend, um den Kundinnen und Kunden den Alltag zu erleichtern. Es ist wichtig, dass auch der Service public dieser Entwicklung Rechnung tragen kann. Die Weichenstellung des Bundesrates, den hybriden Brief im Auftrag zu verankern, ist ein wichtiger Schritt zu einer modernen postalischen Grundversorgung, die den heutigen Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden entspricht», betont Post-CEO ad interim Alex Glanzmann. 

Wichtige Weichenstellung: Der hybride Brief wird Alltag

Die Post steht für einen sicheren und zuverlässigen Transport von A nach B. Genau diesen Transport übernimmt sie auch in der digitalen Welt. In den letzten Jahren hat sie sich auch auf die sichere und verlässliche Übermittlung von digitalen Informationen spezialisiert. Sie überträgt das Briefgeheimnis in die digitale Welt. Diese Kompetenz soll die Post gemäss Vorschlag im Rahmen der Vernehmlassung einsetzen, um Briefe auch in der digitalen Welt vom Versand über die Zustellung bis zum Empfang zu schützen. «Wenn eine Kundin zukünftig einen Brief per Post verschickt, hat sie die Möglichkeit, diesen digital aufzugeben. In diesem Falle kann der Empfänger dann wählen, ob er die Sendung physisch oder digital erhalten möchte. Damit ist die Wahlfreiheit den Kundinnen und Kunden überlassen. Wir sind überzeugt, dass der hybride Brief der richtige Weg ist für die Schweiz und für die Modernisierung des postalischen Grundversorgungsauftrages», erklärt Nicole Burth, Mitglied der Konzernleitung und Leiterin des Bereichs Digital Services.

Weitere Informationen zum hybriden Brief

Hybrider Brief in der Grundversorgung

Post stärkt Rechtssicherheit im digitalen Raum  

Mit der angepassten Postverordnung gäbe es einen hybriden Brief. Dieser bietet verschiedene Vorteile: Dank einem geregelten Siegel weiss der Empfänger, dass das Schreiben echt und unverändert ist. Der qualifizierte Zeitstempel belegt den Annahmezeitpunkt. Damit ist die Rechtssicherheit erhöht. Zudem bietet der hybride Brief eine erweiterte Abrufbestätigung. Dem Absender bringt die Neuerung auch Vereinfachungen. Wer einen Brief an eine postalische Anschrift verschicken möchte, kann diesen digital erfassen. Je nach Wahl des Empfängers stellt die Post den Brief dann in den physischen oder in den digitalen Briefkasten zu. Für Geschäftskunden bringt das hybride System einen weiteren Nutzen. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, Briefe digital direkt aus einer bestehenden Geschäftssoftware zu verschicken und zu empfangen. Mit der Modernisierung ihres Grundversorgungsauftrages kann die Post dem heutigen Stellenwert der digitalen Kommunikation Rechnung tragen.  

Weitere Vorschläge in der Logistik und im Zahlungsverkehr 

Der Bundesrat schlägt im Rahmen der Vernehmlassung weiter vor, die Zustellungspünktlichkeit (Laufzeiten) von Briefen, Paketen und Zeitungen auf 90 Prozent zu vereinheitlichen. Die Post begrüsst auch diesen Vorschlag. Die neuen Vorgaben würden zum Beispiel bei ausserordentlichen Ereignissen wie Zugausfällen oder Tunnelsperrungen mehr Spielraum und Planung in der Logistik ermöglichen und die Post könnte ihre Kapazitäten stärker auf den Normalbetrieb ausrichten. Dies wiederum wirkt sich bis zur umfassenden Gesetzesrevision positiv auf die Eigenwirtschaftlichkeit des Unternehmens aus. 

Die Zustellung soll zudem zukünftig in alle ganzjährig bewohnten Siedlungen anstatt wie heute alle ganzjährig bewohnten Häuser erfolgen. Von dieser Änderung wären rund 2% aller Schweizer Haushalte betroffen. Sie würden alternative Zustelllösungen erhalten. Diese Umstellung wird über einen Zeitraum von 10 Jahren eingeführt. Die Post begrüsst diesen Änderungsvorschlag grundsätzlich, da er die Effizienz in der Zustellung deutlich erhöhen würde. 

Die Verordnungsanpassung sieht auch eine Erweiterung der Grundversorgung im digitalen Zahlungsverkehr vor. Der Markt im Zahlungsverkehr ist heute bereits stark digitalisiert und die Schweizer Bevölkerung hat umfassenden Zugang. Dasselbe gilt für Bezahlmittel im Internet. PostFinance bietet ihren Kundinnen und Kunden bereits heute sowohl die E-Finance und die PF-App als auch eine Debitkarte für Onlineeinkäufe an. 

Die Post veröffentlicht ihre detaillierte Stellungnahme zur Vernehmlassungsvorlage nach deren vertieften Prüfung. Die Vorschläge zur Verordnungsanpassung wären ein weiterer, wichtiger Schritt. Darüber hinaus bleibt die Post darauf angewiesen, dass eine grundlegende politische Diskussion über einen zeitgemässen Grundversorgungsauftrag ab dem Jahr 2030 geführt wird. Die postalische Grundversorgung soll auf die sich verändernden Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden eingehen. 

Weitere Informationen zur Vernehmlassung:

www.news.admin.ch/de/newnsb/J7wRHFhnIVwicFbsK1HFa

Fragen zum hybriden Brief?

Nicole Burth, Leiterin Digital Services und Mitglied der Konzernleitung, steht Medienschaffenden heute von 13.00 bis 13.30 Uhr für eine virtuelle Fragerunde zu Verfügung. Interessierte Medienschaffende können sich dazu via presse@post.ch bei der Medienstelle melden. 

Auskunft:

Medienstelle Post, 058 341 00 00, presse@post.ch