Acht Fakten zur Grundversorgung
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Fakt 1
Zum Grundversorgungsauftrag der Post gehören die landesweite Zustellung von adressierten Briefen und Paketen an mindestens fünf Wochentagen, die landesweite Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften an sechs Wochentagen, Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs sowie der Betrieb eines flächendeckenden Poststellen- und Postagenturnetzes. Poststellen und Postagenturen sind somit regulatorisch gleichgestellt.


Fakt 2
Der Gesetzgeber hat klare Kriterien definiert, wie die Bevölkerung mit Dienstleistungen der Post und des Zahlungsverkehrs versorgt wird. Die durch die revidierte PostverordnungTarget not accessible per 1. Januar 2019 definierte Erreichbarkeit legt fest, dass 90 Prozent der Bevölkerung eines Kantons sowohl Postdienstleistungen wie auch Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs innert 20 Minuten erreichen können müssen. In Städten und Agglomerationen muss die Post pro 15 000 Einwohner oder Beschäftigte einen Zugangspunkt betreiben.
Fakt 3
Die rechtlichen Vorgaben, die im PostgesetzTarget not accessible und in der PostverordnungTarget not accessible festgehalten sind, gehören zu den strengsten der Welt. Die zuständigen Aufsichtsbehörden PostComTarget not accessible und BAKOMTarget not accessible überprüfen jedes Jahr, ob die Post diese Vorgaben einhält. Sie werden von der Post regelmässig erfüllt oder gar übertroffen.
Fakt 4
Für das Erbringen der Grundversorgungsleistungen erhält die Post kein Geld vom Bund. Der Bund gewährt der Post lediglich ein Monopol auf Briefe bis 50 Gramm. Die Erlöse aus diesem Restmonopol leisten heute einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der postalischen Grundversorgung. Aufgrund der sinkenden Briefmenge nimmt der Wert des Monopols jedoch kontinuierlich ab.
Fakt 5
Die Post finanziert die Grundversorgung aus eigenen Mitteln. Dabei werden zum Teil unrentable Leistungen der Grundversorgung durch rentable Leistungen mitfinanziert; etwa der Briefversand in ländlichen Regionen durch den Briefversand zwischen den Städten. Diese Solidarität gehört zum Schweizerischen Service public und ist Teil des Grundverständnisses der Post.
Fakt 6
Die Post steht zu ihrem Grundversorgungsauftrag und will auch in Zukunft eine qualitativ hochstehende Grundversorgung sicherstellen, die den Bedürfnissen der ganzen Schweiz entspricht.
Fakt 7
Dafür investiert sie in eine flächendeckende Infrastruktur: So werden zum Beispiel in den Ausbau der Zustell- und Sortierinfrastruktur für Pakete bis 2030 rund 1,2 Milliarden Franken investiert.
Fakt 8
Der Grundversorgungsauftrag muss den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung tragen. Die Post will zusammen mit dem Eigner, der Wirtschaft, der Bevölkerung und der Politik daran arbeiten, dass der postalische Service public seine Relevanz für die ganze Schweiz behält: für Stadt und Land, Alt und Jung, Privatpersonen und Unternehmen, analog und digital.

Stand: 1. Januar 2023
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