Finanzierung der Grundversorgung
Eigenwirtschaftlich finanziert

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Die Post finanziert die Grundversorgung mit ihren Erträgen aus den Postdiensten und den Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs inner- und ausserhalb der Grundversorgung. Postexterne Mittel sind vom Gesetz nicht vorgesehen. Um die Finanzierung zu sichern, gewährt der Bund der Post einen reservierten Bereich: das exklusive Recht, adressierte Inlandsbriefe bis 50 Gramm zu befördern. In der Praxis steht der Brief allerdings in einem intensiven Wettbewerb mit elektronischen Alternativen, weshalb die tatsächliche Bedeutung des Restmonopols abnimmt. 

Presseförderung

Um die Presse- und Meinungsvielfalt zu erhalten, subventioniert der Bund die Zustellung abonnierter Zeitungen und Zeitschriften der Regional- und Lokalpresse sowie der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse (indirekte Presseförderung). Die Förderbeiträge gibt die Post über eine Preisermässigung pro Exemplar weiter, deren Höhe der Bundesrat festlegt. Welche Pressetitel förderungsberechtigt sind, entscheidet das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM). Die Förderbeiträge decken die Kosten der Zustellung nicht vollständig ab.

Die Kosten der Grundversorgung

Die Kosten der Grundversorgungsaufträge werden definiert als die Differenz zwischen dem wirtschaftlichen Ergebnis der Post und einem hypothetischen Ergebnis, das die Post ohne Grundversorgungsverpflichtung erzielen würde. Diese Differenz wird als Nettokosten der Grundversorgungsverpflichtung bezeichnet. Das Gesetz erlaubt es der Post, die Nettokosten unter Beachtung des Quersubventionierungsverbots unternehmensintern ganz oder teilweise so zu verteilen, dass sie für das Unternehmen am tragbarsten sind (Nettokostenausgleich). Die Höhe der Nettokosten und der Nettokostenausgleich werden jährlich von der Eidgenössischen Postkommission (PostCom) genehmigt.

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