Rapportierung
Die Post berichtet ihrem Eigner
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Der Eigner erhält von der Post jährlich die Berichterstattung zu den strategischen Zielen und das Reporting zur Kaderlohnverordnung. Der Bundesrat informiert die Öffentlichkeit über die Resultate der Zielüberprüfung. Zudem legt die Post dem Eigner ihren Geschäftsbericht zur Genehmigung vor.
Im Rahmen regelmässiger Treffen (Postrapport) zwischen Bundesvertretern und der Postspitze werden laufend die wichtigsten Geschäfte besprochen.
Innerhalb der Bundesverwaltung nimmt das Generalsekretariat des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) die Eigneraufgaben wahr.