Elektronisches Gesundheitsdossier der Zukunft
Revision EGDG ist dringend nötig

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Das elektronische Patientendossier (EPD) heisst neu elektronisches Gesundheitsdossier E-GD. Es kann das Herzstück eines digitalisierten Gesundheitswesens sein. Sein Nutzen ist unbestritten. Die Vorteile schlagen aber bis heute nicht zu Buche. Die Post und die Sanela-Stammgemeinschaft setzen sich für ein zukünftiges, erfolgreiches E-GD ein und wollen dieses fördern. Damit das E-GD sein Potenzial entfalten kann, ist eine Revision der Rechtsgrundlagen nötig. Die Post unterstützt die Weiterentwicklung des E-GD, die der Bundesrat angestossen hat. Das Parlament wird die Vorlage im Laufe dieses Jahres beraten. Die Post bezieht zu den wichtigsten Punkten Position.

Inhaltsbereich

Die digitale Transformation des Gesundheitswesens verspricht Effizienzsteigerungen und verbessert die Patientenversorgung. Das E-GD ist prädestiniert dafür, im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens eine Schlüsselrolle einzunehmen.

Seine Vorteile liegen auf der Hand:

  • Bessere Behandlungsqualität, mehr Sicherheit und Transparenz
  • Zugang für die Patientinnen und Patienten zu ihren Gesundheitsdaten sowie Zugang für deren behandelnden Gesundheitsfachpersonen zu den relevanten Gesundheitsdaten
  • Kontrolle der Patientinnen und Patienten über ihre Daten
  • Sofortige Verfügbarkeit der Daten im Notfall

Damit das E-GD sein ganzes Potenzial entfalten kann, muss es weiterentwickelt werden. Darum hat der Bundesrat eine Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier initiiert.

Die Post entwickelt ihre neue EPD-Plattform weiter. Spitäler, medizinische Fachpersonen und private Nutzerinnen und Nutzer setzen bereits heute auf das EPD. Daher ist die bisherige Lösung auch in der Übergangsphase wichtig. Eröffnete EPD werden automatisch in E-GD umgewandelt, sobald dieses zur Verfügung steht (vorgesehen ab 2030).

Die Post wird die neue Plattform 2026 den Gemeinschaften bereitstellen, um so einen Stillstand bezüglich Digitalisierung im Gesundheitswesen zu verhindern.

Positionen

Folgende Themen erachten wir als die zentralen Erfolgsfaktoren für das künftige E-GD:

1. Verbreitung fördern

  • Alle Leistungserbringer werden verpflichtet, sich dem EG-D anzuschliessen und Daten in das E-GD einzuspeisen.
  • Das «Opt-out-Modell» ist Voraussetzung für eine rasche Verbreitung des E-GD.
  • Darüber hinaus möchten wir, dass Anbieter von Praxis und Klinikinformationssystemen verpflichtet werden, automatisiertes Einliefern und Auslesen von medizinischen Daten in strukturierter Form in und aus dem E-GD zu gewährleisten.

Die Aufhebung der sogenannten «Doppelten Freiwilligkeit», wie sie der Bundesrat vorschlägt, ist eine zwingende Voraussetzung für eine erfolgreiche Weiterentwicklung des E-GD: Das E-GD entfaltet den grösstmöglichen Nutzen, wenn alle Akteure des Gesundheitswesens in das System des E-GD eingebunden sind und medizinisch relevante Informationen einspeisen. Bei einem Arztbesuch müssen relevante medizinische Daten im E-GD zur Verfügung stehen und mit geringem Aufwand im E-GD ergänzt werden können.

Das Opt-out-Modell, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, ist ein gutes Instrument für die nötige Verbreitung des E-GD: Wir befürworten das «Opt-out-Modell», wie es der Bundesrat vorsieht. Nur durch ein Opt-out erhält das E-GD rasch die nötige Verbreitung und Verankerung im Gesundheitssystem und wird zu einer zentralen Informationsquelle für Behandlungen. Das E-GD bleibt für die Bevölkerung freiwillig.

Mit dem E-GD interoperable PIS- und KIS-Systeme als Ergänzung: Datenströme gehen über das E-GD hinaus. Primärsysteme wie Praxis- und Klinikinformationssysteme (PIS resp. KIS) müssen die standardkonforme, medienbruchfreie Einlieferung und Auslesung von medizinischen Daten ermöglichen. Die Tiefenintegration ist dazu zwingende Voraussetzung. Wir fordern, die sogenannte Tiefenintegration als Voraussetzung für eine Zulassung von PIS- und KIS-Anbieter im EGDG festzuschreiben, wie es in anderen Ländern (z.B. Dänemark) bereits erfolgreich umgesetzt wird.

2. Nutzen stiften

  • Der Nutzen des E-GD für die Leistungserbringer ist heute zu gering. Die Revision des EGDG bleibt diesbezüglich zu vage. Sie muss einen spürbaren Mehrwert bringen.

B2B-Kommunikation ermöglichen: Das E-GD ist patientenzentriert konzipiert («Die Daten gehören dem Patienten»), d. h. der Patient kann seine Daten selbst verwalten. Der Inhaber eines E-GD kann Daten selbstständig hochladen und/oder löschen. Das revidierte EGDG verpflichtet die Leistungserbringer, am E-GD teilzuhaben und Daten einzuspeisen. Es definiert aber nicht, welche Daten kontinuierlich und automatisch ins E-GD eingegeben werden. Dadurch ist das E-GD für die Kommunikation und den Datenaustausch zwischen den Leistungserbringern keine verlässliche Datenquelle. Das revidierte EGDG muss die B2B-Kommunikation ermöglichen, um auch für die Leistungserbringer einen wesentlichen Nutzen zu stiften. Der Bundesrat verweist auf den Swiss Health Data Space (SwissHDS). Bis der SwissHDS umgesetzt ist, dauert es noch mehrere Jahre. Die Rolle des E-GD in DigiSanté ist präzise zu definieren.

3. Finanzierung durch den Bund

  • Der Bundesrat schlägt eine duale Finanzierung zwischen Bund und Kantonen vor. Wir fordern eine zentrale Finanzierung und Steuerung ausschliesslich durch den Bund.

Bisher hat sich kein Markt etabliert. Aus Sicht der Post ist eine Finanzierung durch den Bund notwendig, erfolgversprechender und einfacher für die weitere Handhabung: Mit der Revision des EGDG werden die Rollen zwischen Bund und Kantonen klar geregelt und die nachhaltige Finanzierung des E-GD ist sicherzustellen. Der Bundesrat schlägt eine duale Finanzierung zwischen Bund und Kantonen vor. Der Bund übernimmt die Kosten der Weiterentwicklung des E-GD, Betriebskosten werden an die Kantone überwälzt (Massstab Bevölkerungszahl). Wir sind der Ansicht, dass der Bund sowohl die Weiterentwicklung als auch den Betrieb allein finanziert und auch in eigener Kompetenz steuert – unter Einbezug der Kantone und des technischen Anbieters. Eine zentrale Steuerung ermöglicht effiziente und klare Strukturen und vereinfacht damit die nationale Umsetzung des E-GD.

4. Vereinheitlichung der technischen Infrastruktur

  • Die Vereinheitlichung der technischen Infrastruktur ist richtig.
  • Bisher getätigte Investitionen sind zu schützen, indem auf Bestehendem aufgebaut wird.
  • Digitale Souveränität gilt es zu wahren.

Vereinheitlichung bringt mehr Effizienz und vereinfacht die Umsetzung: Eine zentrale, einheitliche E-GD-Plattform, wie sie der Bundesrat vorschlägt, vereinfacht die Entwicklung auf Seiten der E-GD-Anbieter ebenso wie die Integration der Plattform auf Seiten der Gesundheitsdienstleister. Dadurch erhalten alle beteiligten Akteure den erforderlichen Schub für die schweizweite Verbreitung des E-GD.

Es gilt, auf Bestehendem aufzubauen: Die Kantone, die Gesundheitsdienstleister, die Stammgemeinschaften und Plattformanbieter haben bereits sehr viel in das bisherige EPD investiert. Die existierenden Anbindungen und Integrationen von Leistungserbringern und deren IT-Systemen mit den bestehenden Plattformen und dazugehörigen extra entwickelten Zusatzservices (z. B. eImpfmodul, mobile Applikationen etc.) müssen bei der zukünftigen zentralen Lösung kostenneutral erhalten und verfügbar bleiben. Diesbezüglich ist auch eine rasche Klärung der Integration des E-GD in DigiSanté bzw. dem SwissHDS wichtig, damit das neue E-GD technisch an die heutige EPD-Lösung anschlussfähig ist.

Die Lösungsentwicklung und der Betrieb bleiben in der Schweiz: Im E-GD werden sensible, persönliche Daten gespeichert und ausgetauscht. Der Betrieb der nationalen E-GD-Plattform muss nahe an den Nutzern und Regulatoren sein. Aus diesem Grund sind diese durch eine etablierte Firma in der Schweiz weiterzuentwickeln und zu betreiben. Basis dafür ist eine moderne und sichere Technologie.

Weitere Erfolgsfaktoren

Information: Je mehr Akteure am E-GD teilhaben und je mehr Daten im E-GD verfügbar sind, desto grösser ist der Nutzen des E-GD insgesamt. Umso wichtiger ist, dass alle Beteiligten über die nötige Information über das E-GD und dessen Funktionsweise verfügen. Dass der Bund in der Einführungsphase eine entsprechende Informationskampagne plant, begrüssen wir.

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