Weiterentwicklung elektronisches Patientendossier
Vernehmlassung zum revidierten EPDG, Teil umfassende Revision

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Das elektronische Patientendossier (EPD) soll in zwei Schritten weiterentwickelt und seine Verbreitung vorangetrieben werden. Die Vorlage zum Teil Übergangsfinanzierung befindet sich bereits in der parlamentarischen Phase. Der zweite Teil beinhaltet eine umfassende inhaltliche Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG). Die Post unterstützt die vom Bundesrat in Vernehmlassung geschickte Vorlage mit den umfassenden inhaltlichen Eckwerten des EPD, fordert aber noch weitergehende organisatorische Anpassungen in der EPD-Landschaft.

Inhaltsbereich

Mit der umfassenden Revision des EPDG sollen die Rollen zwischen Bund und Kantonen klar geregelt und die nachhaltige Finanzierung des EPD sichergestellt werden. Gleichzeitig sind verschiedene Massnahmen zur Weiterentwicklung des EPD geplant, um die Verbreitung und Nutzung des EPD zu erhöhen. Die Schweizerische Post unterstützt die Stossrichtung der vorliegenden Revision. Sie ist nötig und dringlich, denn mit der heutigen gesetzlichen Ausgestaltung vermag die Schweiz das Potenzial des EPD innert absehbarer Zeit nicht auszuschöpfen.

Die Post ist seit mehreren Jahren eine massgebende Anbieterin von Digital Health-Lösungen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung des Gesundheitswesens in der ganzen Schweiz. Dank der EPD-Infrastruktur der Post hat die Bevölkerung die Möglichkeit, ein EPD zu eröffnen. Für uns steht fest, dass vor allem durch weitere Anwendungen im EPD selbst der Nutzen des EPD gesteigert werden kann. Mit der aktuellen Organisation in der EPD-Landschaft ist es aber aktuell sehr langwierig, neue Anwendungen einzuführen.

Inhalt der Vorlage

  • Die Vorlage beinhaltet eine klare Aufgaben- und Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen. Die öffentliche Hand wird sich stärker finanziell beteiligen. Der Bund soll in Zukunft die Weiterentwicklung des EPD inhaltlich koordinieren und finanzieren. Die Finanzierung der Stammgemeinschaften ist Sache der Kantone. Sie sorgen dafür, dass mindestens eine Stammgemeinschaft auf ihrem Hoheitsgebiet tätig ist.
  • Um die Nutzung des EPD zu fördern, soll für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die obligatorisch krankenversichert sind oder über eine Militärversicherung verfügen, automatisch und kostenlos ein EPD eröffnet werden. Jede Person kann aber auf ein EPD verzichten (Opt-Out-Modell).
  • Alle ambulant tätigen Gesundheitsfachpersonen werden verpflichtet, ein EPD zu führen und behandlungsrelevante Daten der Patientinnen und Patienten im EPD zu erfassen.
  • Es besteht die Möglichkeit, dass Patientinnen und Patienten mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung die nicht anonymisierten medizinischen Daten in ihrem EPD für Forschungszwecke zur Verfügung stellen können.
  • Bisher wurden sämtliche Daten dezentral bei den Gemeinschaften und Stammgemeinschaften gespeichert. Strukturierte Daten sollen künftig in einer vom Bund betriebenen zentralen Datenbank abgespeichert werden.
  • Mit Zustimmung der Patienten erhalten Gesundheitsanwendungen Zugriff auf das EPD. Eine Gesundheitsanwendung ist eine Applikation, mit der medizinische Daten beispielsweise über ein Smartphone oder ein medizinisches Gerät im EPD gespeichert oder abgerufen werden können.
  • Krankenversicherer können nach Einwilligung der Patientinnen und Patienten administrative Daten im EPD ablegen.
  • Für den Zugang zum EPD ist auch die Nutzung einer künftigen staatlichen E-ID (elektronischer Identifikationsnachweis) vorgesehen.

Die Post vertritt folgende Standpunkte

Die vorliegende Gesetzesvorlage macht aus unserer Sicht richtige und wichtige Vorschläge für die inhaltliche Weiterentwicklung. Die Post wird weiter in das EPD investieren, sofern eine tragbare nachhaltige Finanzierung gefunden werden kann.

Aufgabenteilung und Finanzierung gehen in die gewünschte Richtung

Dass das EPD eine öffentlich-rechtliche Aufgabe wird, finden wir richtig. Aus unserer Sicht braucht es eine stärkere Beteiligung und mehr Engagement der öffentlichen Hand, denn das EPD ist zu teuer. Ein funktionierender Markt konnte sich nicht wie gewünscht etablieren.

Weitere organisatorische Anpassungen in der EPD-Landschaft nötig – Forderungen der Post

Die Post fordert tiefergreifendere Anpassungen in der EPD-Landschaft, damit das EPD nachhaltig finanzierbar wird und zügiger eingeführt werden kann:

  1. Fokus auf eine schweizweit einheitliche technische Infrastruktur, um technische Redundanzen abzubauen, mehr Synergien zu nutzen und die aktuell hohe Komplexität in der Umsetzung zu reduzieren (namentlich verursacht durch die Anforderungen der Interoperabilität).
  2. Die Anzahl Stammgemeinschaften ist so tief wie möglich zu halten. Je mehr die Mittel konzentriert werden können, desto tiefer sind die Kosten für die Kantone und damit auch für die Bürgerinnen und Bürger.
  3. Eine Überprüfung des Governance-Modells ist angezeigt. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Bund die verfassungsmässigen Kompetenzen bzw. seine Handlungsmöglichkeiten zur Weiterentwicklung des EPD überprüft hat. Dabei wurde unter dem Stichwort «OneEPD» auch eine Variante diskutiert, bei welcher der Betrieb des EPD einer einzigen, in der ganzen Schweiz tätigen Stammgemeinschaft obliegen würde. Wir sind der Meinung, dass der Bundesrat bei der Überarbeitung der Vorlage im Anschluss an diese Vernehmlassung vertieft prüfen sollte, welche Chancen und Risiken die Schaffung eines «OneEPD» für die Weiterentwicklung der EPD-Landschaft haben würde – dies unter Berücksichtigung der Kompetenzen der Kantone in der Gesundheitsversorgung sowie im Kontext eines künftigen digitalen Service publics durch die öffentliche Hand.

    Die Post als bundesnahe Unternehmung ist prädestiniert und fähig, ihre Plattform im Auftrag und unter Aufsicht des Bundes bzw. der Kantone schweizweit anzubieten.

Weitere inhaltliche Punkte

  • Die Aufhebung der «Doppelten Freiwilligkeit» macht Sinn: Aus Sicht der Post kann das EPD den grösstmöglichen Nutzen entfalten, wenn möglichst alle Akteure des Gesundheitswesens in das System EPD eingebunden werden und Informationen in das EPD einspeisen.
  • Die vorgeschlagenen inhaltlichen Weiterentwicklungen sind unserer Ansicht nach positiv. Aus der Perspektive Systemanbieterin müssen wir aber auch darauf aufmerksam machen, dass die geplante Weiterentwicklung zahlreiche neue Anforderungen an die heutige Plattform stellt, insbesondere weil viele Fragen zum jetzigen Zeitpunkt noch offen sind und es noch zahlreiche Inkonsistenzen sowie Widersprüche gibt, die erst mit der Revision der Verordnungen geklärt werden.
  • Die geplante zentrale Datenbank für strukturierte Daten müsste unserer Ansicht nach nicht durch den Bund, sondern durch einen Plattformanbieter oder eine Stammgemeinschaft betrieben werden. Dadurch liessen sich neue Schnittstellen und aufwändige Synchronisationen verhindern.
  • Wir schlagen vor, dass die heute bereits zertifizierten und im Markt verwendeten elektronischen Identifikationsmittel (IDM) für das EPD in das Vorhaben AGOV föderiert werden und damit auch für andere hoheitliche Portale des Bundes und der Kantone verwendet werden können. AGOV ist der Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden. Menschen, die heute beispielsweise mit einem nach EPDG zertifizierten IDM auf ihr EPD zugreifen, könnten dieses IDM nicht nutzen, um auf weitere Bundes- und Kantonsapplikationen zuzugreifen.

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