Weiterentwicklung elektronisches Patientendossier
Position Post, Teil Übergangsfinanzierung und Einwilligung

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Das elektronische Patientendossier (EPD) soll in zwei Schritten weiterentwickelt und seine Verbreitung vorangetrieben werden: einerseits mit einer umfassenden Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG), andererseits mit einer Übergangsfinanzierung bis zum Inkrafttreten dieser umfassenden Revision. Die Post unterstützt die Vorlage zur Übergangsfinanzierung und Einwilligung. Sie wird zurzeit im Parlament beraten.

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Mit der heutigen Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben vermag das EPD seinen Nutzen nicht zu entfalten. Deshalb muss das EPD dringend weiterentwickelt werden. Dazu plant der Bundesrat eine umfassende Revision des EPDG. Bis diese greift, dauert es mehrere Jahre, voraussichtlich bis 2027. Dieser Zeitraum soll daher mit einer Übergangsfinanzierung der Stammgemeinschaften bis zum Inkrafttreten der umfassenden Gesetzesrevision überbrückt werden.

Die Post leistet einen wichtigen Beitrag für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Bereits seit mehreren Jahren setzen wir uns als Systemanbieterin für ein nutzbringendes, erfolgreiches EPD ein. Wir sind vom Potenzial des EPD als Herzstück des digitalisierten Gesundheitswesens überzeugt.Die Post entwickelt ihr EPD ständig weiter, rüstet es für neue Anwendungsfälle und führt es so in die Zukunft. Die Post will im Umfeld des EPD auch in Zukunft eine starke Position einnehmen. Darum übernahm die Post im Herbst 2022 eine Mehrheit an der Betriebsgesellschaft Post Sanela Health AG. Mit diesem Schritt ebnet die Post den Weg für eine einheitliche Infrastruktur für das EPD, denn im Hinblick auf eine nachhaltige Finanzierung des EPD ist die Post der Überzeugung, dass die heutige dezentrale Architektur des EPD mit mehrfach redundanten technischen Infrastrukturen und Betriebsorganisationen langfristig nicht finanzierbar sein wird.

Inhalt der Vorlage

Im Rahmen der Übergangsfinanzierung unterstützt der Bund den Betrieb und die Weiterentwicklung des EPD durch die Stammgemeinschaften bis zum Inkrafttreten der umfassenden Revision des EPDG durch Finanzhilfen in der Höhe von maximal 30 Millionen. Diese Finanzhilfen sind an eine Mitfinanzierung in mindestens gleicher Höhe durch die Kantone gebunden. Die Höhe der Finanzhilfen an eine Stammgemeinschaft bestimmt sich anhand der Anzahl eröffneter EPD. Die Höhe des pauschal festgelegten Betrags pro eröffnetes EPD beträgt 30 Franken.

Letztlich sollen mit der Gesetzesvorlage auch andere Formen der Einwilligung für zulässig erklärt werden können, um den Eröffnungsprozess digital zu gestalten und damit zu vereinfachen.

Die Post vertritt folgende Standpunkte

Die Übergangsfinanzierung als Überbrückung ist wichtig

Wir sind der Ansicht, dass eine Übergangsfinanzierung im Sinne einer Überbrückung zum jetzigen Zeitpunkt richtig ist. Insbesondere weil die Stammgemeinschaften finanziell instabil sind, die zahlreichen wertvollen Errungenschaften zum EPD erhalten und die bisherigen Investitionen gesichert werden sollten. Im besten Fall fördern die Finanzhilfen auch die schnellere Verbreitung des EPD. Das EPD funktioniert heute zwar technisch, aber für dringende inhaltliche Weiterentwicklungen ist kein Geld vorhanden.

Wir sind aber auch überzeugt, dass nicht in erster Linie durch Finanzhilfen, sondern insbesondere durch weitere Anwendungen im EPD selbst sowie durch strukturelle Anpassungen in der EPD-Landschaft das EPD nachhaltig finanzierbar wird.

Ergänzung des Modelles der Finanzhilfen um zwei weitere Kriterien

Die Finanzhilfen einzig vom Kriterium der Anzahl eröffneter EPD abhängig zu machen, erscheint uns nicht zielführend. Nebst der Eröffnung eines Patientendossiers durch den Patienten oder die Patientin sind vor allem die Anzahl Gesundheitseinrichtungen, die tatsächlich als EPD-Benutzende im Health Provider Directory (HPD) registriert sind sowie die beständige Weiterentwicklung des Systems, auch mit relevanten Services, von Bedeutung. Vor diesem Hintergrund schlagen wir vor, bei der Ausgestaltung der Finanzhilfen zwei weitere Kriterien mitzuberücksichtigen:

  1. Die Anzahl angeschlossene, publizierende Leistungserbringer einer Stammgemeinschaft, die effektiv Inhalte in die EPD einspeisen. Denn die Anbindung und aktive Teilnahme der Leistungserbringer am Ökosystem sind mitentscheidend für die weitere Verbreitung des EPD in der Bevölkerung.
  2. Die Integration weiterer Zusatzdienste (z.B. eMedikation). Denn eine wesentliche Voraussetzung für den künftigen Erfolg des EPD ist der gesteigerte Nutzen durch entsprechende Services.

Das digitale Onboarding als ein wichtiger Schritt für die Verbreitung des EPD

Um den Eröffnungsprozess zu vereinfachen und damit die Verbreitung des EPD zu beschleunigen, sollen künftig weitere Formen der elektronischen Einwilligung ermöglicht werden. Die Post begrüsst diesen Schritt in die richtige Richtung.

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