Zeitungen in der Grundversorgung
Preise decken die Kosten nicht

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Die Schweizerische Post ist an einem funktionierenden Pressemarkt interessiert und begrüsst die Förderung einer vielfältigen Presselandschaft durch den Bund. Sie gibt die indirekte Presseförderung von jährlich 50 Millionen Franken im Auftrag des Bundes über eine Ermässigung pro Zeitungsexemplar unmittelbar an die Verlage weiter. Das BAKOM entscheidet, welche Titel förderungsberechtigt sind. Die Preise für die Zeitungszustellung liegen jedoch deutlich unter den anfallenden Kosten, was zu einer Kostenunterdeckung von rund 60 Millionen Franken führt (Stand 2023). Für die Post ist deshalb sicherzustellen, dass sie ihre Preise nach marktgerechten Kriterien festlegen kann.

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Die Tageszustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften gehört zum Grundversorgungsauftrag der Post. Ihre Menge nimmt seit Jahren kontinuierlich ab. Gemäss Postgesetz Artikel 16 muss die Post die Preise für abonnierte Zeitungen in der Grundversorgung nach wirtschaftlichen Grundsätzen sowie distanzunabhängig festlegen. Die Preise für diese Dienstleistung liegen deutlich unter den anfallenden Kosten. Durch Effizienzsteigerungen arbeitet die Post ständig daran, die Kosten zu senken. Angesichts des rückläufigen Marktes reicht dies allein jedoch nicht aus, um die Kostenunterdeckung aus eigener Kraft weiter substanziell zu mindern.

Zeitungsrechnung ist defizitär

Die Zeitungsrechnung der Post weist für das Jahr 2023 eine Kostenunterdeckung von rund 60 Millionen Franken aus. Dies bedeutet, dass die Gesamtheit der abonnierten Zeitungen und Zeitschriften von einer Querfinanzierung durch andere Postdienstleistungen profitiert – und zwar in einem Umfang, welcher die indirekte Presseförderung des Bundes von CHF 50 Mio. deutlich übersteigt.

Kostenunterdeckung Zeitungsrechnung Post in Mio. CHF

Zeitungsrechnung 2019 2020 2021 2022  2023
Kostenunterdeckung (gerundet) -78 -93 -99.5  -70.1 -60

Indirekte Presseförderung ist unabhängig von der Preisgestaltung der Post

Mit der indirekten Presseförderung werden die Zustellkosten der Post zugunsten der Verlage mitfinanziert, die Post profitiert von den zusätzlichen Mitteln nicht. Preiserhöhungen von Seiten der Post sind aufgrund des strukturellen Defizits über die nächsten Jahre unabdingbar – auch um die Grundversorgung weiterhin sicherzustellen. Diese Preisanpassungen werden unabhängig von der Höhe und Ausgestaltung der indirekten Presseförderung notwendig sein.

Presseförderung durch den Bund

Um die Presse- und Meinungsvielfalt in der Schweiz zu erhalten, leistet der Bund über die indirekte Presseförderung jährlich einen Subventionsbeitrag von bisher insgesamt 50 Millionen Franken. Lokale oder regionale Tages- und Wochenzeitungen sowie Zeitungen und Zeitschriften der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse profitieren dadurch von ermässigten Preisen in der Tageszustellung. Für die Regional- und Lokalpresse sind 30 Millionen Franken der Bundesgelder bestimmt, für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse 20 Millionen Franken. Die Post gibt die Förderbeiträge des Bundes über eine Zustellermässigung pro Zeitungsexemplar unmittelbar an die Verlage bzw. an die berechtigten Titel weiter. Der Bundesrat legt die Höhe der Zustellermässigung jährlich fest. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) entscheidet, welche Titel förderungsberechtigt sind.

Zustellermässigung des Bundes in Rp. pro Exemplar

Presseförderungsbeitrag 2020 2021 2022 2023  2024
Regional – und Lokalpresse 27 29 29 26 25
Mitgliedschafts- und Stiftungspresse 18 18 18 18 20

Die Post vertritt folgende Standpunkte

  • Die Post unterstützt die Förderung einer vielfältigen Presselandschaft durch den Bund. Die Wahl des Presseförderungsmodells ist jedoch Sache der Politik.
  • Aus Sicht der Post ist es unabdingbar, dass sich die Politik gemeinsam mit den Verlegern grundlegende Gedanken machen muss über die Finanzierung der Medien in der Zukunft. Vor dem Hintergrund, dass die Mengen weiter zurückgehen und damit die Stückkosten für die Post steigen werden, gleichzeitig aber ein funktionierender Pressemarkt weiterhin ein staatspolitisches Bedürfnis darstellt, sollte der Rolle der Post als wichtige Akteurin in diesem demokratierelevanten Umfeld in angemessenem Umfang Rechnung getragen werden.
  • Damit die Post die Grundversorgung gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag eigenwirtschaftlich erbringen kann, muss sie ihre Preise nach marktgerechten und kostenorientierten Kriterien festlegen können.
  • Die signifikante Kostenunterdeckung resultiert aus den historisch bedingt tiefen Zustellpreisen für Zeitungen. Die jährlich zu tragende Unterdeckung ist für die Post eine grosse finanzielle Belastung.
  • Die Post versucht laufend durch Synergien und Effizienzsteigerungen die Unterdeckung zu verkleinern. Dennoch sind Preiserhöhungen von Seiten der Post über die nächsten Jahre unabdingbar – auch um die Grundversorgung weiterhin sicherzustellen.
  • Die indirekte Presseförderung ist unabhängig von der Diskussion rund um das strukturelle Defizit der Post in der Zeitungszustellung zu betrachten. Dieses bleibt auch durch eine allfällige zukünftige Erhöhung der Förderbeiträge bestehen. Preisanpassungen werden somit unabhängig von der Höhe und Ausgestaltung der indirekten Presseförderung notwendig sein.

Weitere Informationen

Rund ums Thema

BAKOM: Presseförderung

 
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