Änderung der Postverordnung

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Die Post steht zu ihrem Grundversorgungsauftrag und will auch in Zukunft eine qualitativ hochstehende Grundversorgung sicherstellen, die den Bedürfnissen der Bevölkerung entspricht. Deshalb hat sich die Post aktiv in den Prozess der Überarbeitung der Postverordnung eingebracht und trägt die neuen Bestimmungen trotz klarer Verschärfungen mit.

Fundament für eine moderne Grundversorgung

Die Ausgestaltung der postalischen Grundversorgung ist im Postgesetz und in der Postverordnung geregelt. Nach einer breiten Debatte im Parlament hat Bundesrätin Doris Leuthard im August 2017 eine Arbeitsgruppe eingesetzt und damit beauftragt, Lösungsansätze zur künftigen Ausgestaltung der postalischen Grundversorgung auszuarbeiten. Die Post hat sich zusammen mit den einbezogenen Organisationen aktiv an den Arbeiten beteiligt. So entsprachen die Ergebnisse der Arbeitsgruppe dann auch einer breit getragenen Lösung.

Auf Basis der Empfehlungen der Arbeitsgruppe hat der Bundesrat eine Änderung der Postverordnung angestossen. Mit der Revision verfolgt der Bundesrat das Ziel, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der postalischen Grundversorgung gewährleisten.

Die Anpassungen, die in der Verordnungsrevision aufgenommen werden, bedeuten für die Post tiefgreifende Änderungen mit Kostenfolgen. Trotzdem trägt die Post die neuen Bestimmungen mit. Die Änderung der Postverordnung tritt per Anfang 2019 in Kraft.

Wichtigste Anpassungen

  • Die Erreichbarkeit wird auf kantonaler Ebene gemessen: Die Erreichbarkeitsvorgaben werden nicht mehr auf nationaler, sondern auf kantonaler Ebene festgelegt. Damit wird der Gleichbehandlung der Regionen mehr Gewicht beigemessen.
  • Dichtekriterium für Städte und Agglomerationen: Gleichzeitig werden die Bedürfnisse der Städte und Agglomerationen aufgenommen. Um die Lebensgewohnheiten im urbanen Raum abzubilden, wird pro 15'000 Einwohner oder Beschäftigte ein Zugangspunkt garantiert.
  • Institutionalisierung des Dialogs mit den Kantonen: Der Dialog mit den Kantonen wird intensiviert und institutionalisiert. Post und Kantone sind aufgerufen, einen regelmässigen Dialog zur Planung und Koordination des Poststellen- und Postagenturennetzes in ihrem Gebiet zu führen.
  • Die Zeitvorgaben für Post- und Zahlungsverkehr werden vereinheitlicht: Gemäss den neuen Vorgaben in der Postverordnung werden künftig die Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs generell in 20 Minuten statt wie bisher in 30 Minuten erreicht. Damit werden die Erreichbarkeitsvorgaben für Post- und Zahlungsdienstleistungen vereinheitlicht.

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Die Post vertritt folgende Standpunkte

  • Flexible Lösungen im gegenseitigen Einverständnis: Im Rahmen des Dialoges muss es nach Ansicht der Post im Einverständnis aller involvierten Parteien auch möglich sein, Lösungen zu finden, die von den Vorgaben der Erreichbarkeit abweichen.
  • Klar definierte Umsetzung: Bei der Umsetzung der neuen Erreichbarkeitskriterien ist es unabdingbar, klar zu definieren, welche konkreten Daten den Kriterien zugrunde liegen und welche Fristen der Post eingeräumt werden, um auf etwaige Unterschreitungen von Schwellenwerten der beiden Messgrössen in einzelnen Kantonen oder Regionen reagieren zu können.
    Kein Aufbau von physischer Infrastruktur, sondern Fokus auf Dienstleistungen: Die Post möchte auch künftig die Möglichkeit haben, in ihrem Netz auf Dienstleistungen zu fokussieren und diese Dienstleistung in der jeweils geeigneten Weise anbieten zu können. Die Freiheit in der Gestaltung des Angebots akzentuiert sich mit den Bedürfnissen der Kunden nach einem Zugang rund um die Uhr und wird in Zukunft für die Post noch zentraler. Generell soll gelten: Die Digitalisierung und neue Lösungen nutzen ohne die Grundversorgung zu vernachlässigen.
  • Stärkung der Filialen mit Partner: Eine Stärkung der Filialen mit Partner ist ein zentrales Element zur Stärkung des Formats und dessen Akzeptanz in der Bevölkerung. Die Post arbeitet aktiv darauf hin, die Attraktivität der Filialen mit Partner zu erhöhen. Im Zentrum stehen dabei die bessere Information der Kundschaft sowie die Weiterbildung des Personals.
  • Klares Bekenntnis zu eigenbetriebenen Filialen: Die Post bekennt sich aber auch klar zu den eigenen Filialen und investiert in den nächsten Jahren rund 40 Millionen Franken in die Modernisierung von rund 300 eigenbetriebenen Filialen.
  • Sofortige Umsetzung der neuen Vorgaben: Die Post wird die neuen Erreichbarkeitsvorgaben bis Ende 2018 und die erforderlichen Anpassungen im Netz im Verlauf des Jahres 2019 umsetzen. Sobald die neue Messmethode von allen zuständigen Stellen genehmigt worden ist, kann die für das Kalenderjahr 2019 durchzuführende Messung Anfang 2020 nach dieser neuen Methode erfolgen.
  • Periodische Überprüfung der Vorgaben: Damit die postalische Grundversorgung nicht im Status Quo verharrt, ist es aus Sicht der Post absolut zwingend, dass die gesetzlichen Vorgaben periodisch evaluiert und mit der Realität in Einklang gebracht werden. Eine blosse Strukturerhaltung ohne Blick in die Zukunft ist weder zielführend noch nachhaltig

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