Revision Postgesetzgebung
Position der Post zu den Eckwerten für eine Revision der Postgesetzgebung

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Der Bundesrat hat am 13. August 2025 die Eckwerte für eine Revision der Postgesetzgebung im Hinblick auf die künftige Ausgestaltung der Grundversorgung präsentiert: Ab 2030 soll die postalische Grundversorgung flexibler an die tatsächlichen Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden angepasst werden können. Gleichzeitig definiert der Bundesrat, welche Dienstleistungen in jedem Fall garantiert bleiben sollen. Die Post begrüsst die Stossrichtung der Vorschläge. Um die Grundversorgung auch künftig in hoher Qualität und ohne Steuergelder zu gewährleisten, braucht die Post weiterhin unternehmerische Freiheiten sowie flexiblere und zeitgemässe gesetzliche Vorgaben.

Ausgangslage

Das heutige Postgesetz wurde vor 15 Jahren vom Parlament verabschiedet. Seither haben sich die Lebens- und Konsumgewohnheiten stark verändert: Markant weniger Briefe und Bareinzahlungen, dafür mehr digitale Kommunikation, Pakete und Zahlungen per Apps. Dieser tiefgreifende Strukturwandel in den klassischen Postmärkten gefährdet das heutige Modell des Systems Post akut. Die heutigen Vorgaben zur Grundversorgung bieten einerseits immer weniger gesellschaftlichen Nutzen und sind andererseits finanziell nicht mehr tragbar. Gleichzeitig wächst der Bedarf an sicheren, standardisierten und einfachen digitalen Kommunikationslösungen. Nur wenn sich die Post den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen anpassen kann, bleibt ein flächendeckender Service public ohne Steuergelder möglich. Der Bundesrat anerkennt die anspruchsvolle Lage der Post und hat deshalb im Juni 2024 eine Revision der Postgesetzgebung angestossen. Als ersten Schritt hat er am 16. April die Vorlage zur Teilrevision der Postverordnung (VPG) in die Vernehmlassung geschickt. Mit der Vorlage hat er einen ersten Modernisierungsschritt vorgenommen. Eine umfassende Neubeurteilung des regulatorischen Systems Post ist aber angesichts der sich verändernden Kundenbedürfnisse notwendig. Der Bundesrat hat deshalb am 13. August 2025 die Eckwerte für eine umfassende Revision der Postgesetzgebung
(PG/POG) im Hinblick auf die Ausgestaltung der Grundversorgung ab 2030 präsentiert. Der Bundesrat anerkennt, dass eine Modernisierung der postalischen Grundversorgung essenziell ist, damit die Post auch in Zukunft gesellschaftlich und wirtschaftlich relevant sowie finanziell tragfähig bleibt. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, bis Ende Juni 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur Anpassung des Postgesetzes und eine Vernehmlassungsvorlage zur Anpassung des Postorganisationsgesetzes auszuarbeiten.

Vorschläge des Bundesrats

Der Bundesrat schlägt folgende Eckwerte vor:

  • Der Umfang der Grundversorgung ab 2030 soll mit dem neuen Postgesetz flexibler den realen Kundenbedürfnissen angepasst werden können. Im Postgesetz wird ein Mechanismus für die Anpassung der Grundversorgung entlang des fortschreitenden Nachfragerückgangs verankert.
  • Ein gesetzlich garantierter Mindestumfang wird definiert, der auch bei rückläufiger Nachfrage erhalten bleibt.
  • Die Grundversorgung kann nicht isoliert betrachtet werden. Auch Themen wie die Tätigkeitsbereiche der Post oder die Quersubventionierung sollen in der Diskussion über die künftige Postgesetzgebung miteinbezogen werden.

Position der Post

  • Die Post begrüsst neues Gesetz für einen modernen Service public: Damit die Post ihre Dienstleistungen flexibler dem dynamischen Marktumfeld und den realen Kundenbedürfnissen anpassen kann, muss das Postgesetz grundlegend modernisiert werden. Der aktuelle Grundversorgungsauftrag ist 15 Jahre alt und entspricht nicht mehr der heutigen Zeit. Die Post begrüsst deshalb, dass der Bundesrat wichtige Schritte einleitet und die Gesetzesmodernisierung als notwendig anerkennt.
  • Die Vorschläge des Bundesrats wertet die Post als Bekenntnis für eine zeitgemässe Grundversorgung, die sich stetig weiterentwickelt: Die Post spricht sich wie der Bundesrat dafür aus, dass der Fokus auf physischen und digitalen Dienstleistungen liegt, welche die Bevölkerung und Wirtschaft Zukunft effektiv brauchen. Die Post versteht sich als verlässliche Partnerin bei der Umsetzung des politischen Auftrags. Damit sie diesen auch künftig wirkungsvoll erfüllen kann, braucht sie Rahmenbedingungen, die weiterhin unternehmerische Freiheiten zulassen. Nur so kann sie frühzeitig auf neue Trends und Veränderungen in der Gesellschaft eingehen und die Grundversorgung wie bisher ohne Steuergelder finanzieren. Klar ist, dass die Post den Grundversorgungsauftrag auch künftig mit hoher Qualität erbringt.
  • Eine gesamtheitliche Perspektive ist für eine erfolgreiche Modernisierung der Gesetzgebung richtig und notwendig: Das Thema der Quersubventionierung ist eng mit dem Grundversorgungsauftrag und dessen Finanzierung verbunden. Eine umfassende Perspektive erachtet die Post für eine erfolgreiche Modernisierung der Finanzierung der Grundversorgung darum als richtig und notwendig. Für die Post ist klar: Es braucht unternehmerische Freiheit und damit ein faires Quersubventionierungsverbot, so dass die Post eine Grundversorgung ohne Steuergelder sicherstellen kann.

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