Grundversorgung im Zahlungsverkehr
Konto, Überweisung, Ein- und Auszahlung

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Das Postgesetz und die Postverordnung legen fest, was zur Grundversorgung gehört und welche quantitativen und qualitativen Anforderungen dabei zu erfüllen sind. Die zur Grundversorgung gehörenden Zahlungsverkehrsdienstleistungen muss die Post allen natürlichen und juristischen Personen mit Sitz in der Schweiz anbieten. Für 90% der Bevölkerung müssen die Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 20 Minuten erreichbar sein. Dies gilt unabhängig von der Technologie, mit der die Leistungen angeboten werden.

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