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PostFinance nimmt am US-Programm teil

PostFinance hat entschieden, am Programm zur Beilegung des Steuerstreites mit den USA teilzunehmen. Sie wird sich fristgerecht Ende Dezember beim «Department of Justice» (DOJ) für eine Teilnahme in Kategorie 2 anmelden. PostFinance hält sich die Option offen, zu einem späteren Zeitpunkt einen «Non-Target-Letter» gemäss Kategorie 3 zu beantragen.

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Der Entscheid für Kategorie 2 basiert auf der aktuellen Unsicherheit, ob PostFinance sich für Kategorie 3 qualifizieren kann. Unklar ist auch, inwiefern das einzigartige Geschäftsmodell von PostFinance mit dem Grundversorgungsauftrag Zahlungsverkehr im Rahmen des Programms Berücksichtigung findet. PostFinance will mit diesem Vorgehen das Risiko, mit ausländischen Behörden in Konflikt zu geraten, für das Unternehmen, für die Kundinnen und Kunden sowie für die Mitarbeitenden minimieren. Falls sie sich für einen Wechsel in Kategorie 3 entscheidet, wird sie dies zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2014 tun.

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