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Post einigt sich mit dem Preisüberwacher

Die Schweizerische Post und der Preisüberwacher haben eine neue einvernehmliche Regelung unterzeichnet. Der vereinbarte Kompromiss bietet für die Kunden preisliche Vorteile und Vereinfachungen. Ausserdem berücksichtigt er Preis- und Sortimentsanpassungen, die die Post für 2017 vorsieht. Die Preise für A-und B-Post-Briefe im Inland, die zuletzt im Jahr 2004 erhöht wurden, bleiben unverändert, wie auch die Preise für Inlandpakete.

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Die neue einvernehmliche Regelung ist bis zum 31. Dezember 2017 befristet und trat am 1. Juli 2016 in Kraft, nachdem die zuletzt im Januar 2014 getroffene Regelung am 31. März 2016 auslief. Der Kompromiss bietet für die Kunden folgende Vorteile sowie Vereinfachungen im Geschäft mit der Post:

  • Jeder Haushalt in der Schweiz erhält bis Ende 2017 eine Karte mit zwei Briefmarken à 1 Franken als Geschenk.
  • Die Post senkt den Preis der SMS-Briefmarke per 1. Januar 2017 von 1.20 auf 1 Franken.
  • Zwischen Juli und Oktober 2017 erhalten Kunden auf kostenpflichtige Postkarten, die über die PostCard Creator-App verschickt werden, einen Rabatt von 30 Prozent (1.40 statt 2 Franken pro Karte).
  • Die Post verlängert die Gültigkeit der 2014 an jeden Schweizer Haushalt verschickten Briefmarken à 1 Franken bis Ende 2017.
  • Die Post gleicht per 1. Januar 2017 das Privatkundensortiment dem Geschäftskundensortiment an. Privatkunden können Standard- und Midibriefe im Format B5 neu gegen einen Formatzuschlag von 1.50 Franken pro Sendung mit einer Dicke von 20 mm bis maximal 50 mm noch als Brief versenden.
  • Bei PostPac International PRIORITY/ECONOMY sowie bei URGENT-Sendungen verzichtet die Post bei den Geschäftskunden auf eine geplante Preiserhöhung von 3 auf 5 Franken für jeden eingereichten manuell ausgefüllten Frachtbrief. Neu bezahlt auch jeder Privatkunde, der den Frachtbrief nicht selbst ausfüllt, sondern ihn am Schalter durch die Post ausfüllen lässt, einen Aufpreis. Dieser Aufpreis wird anstatt der ursprünglich geplanten 5 Franken ebenfalls 3 Franken betragen.

Die Preise der Dienstleistungen der Post, wie sie in der einvernehmlichen Regelung vom 20. Januar 2014 vereinbart wurden, bleiben bis Ende 2017 weitestgehend unverändert. Dies betrifft neben den Preisen für Pakete auch die Preise für A- und B-Post-Briefe im Inland, die zuletzt im Jahr 2004 erhöht wurden.

Die einvernehmliche Regelung zwischen Preisüberwacher und Post berücksichtigt Preis- und Sortimentsanpassungen, die die Post für 2017 vorsieht. Den genauen Inhalt dieser Massnahmen wird die Post im weiteren Verlauf des Jahres bekanntgeben.

Post auf solide Gewinne angewiesen

Angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Situation der Post stellt die Einigung mit dem Preisüberwacher eine tragbare Lösung dar. Das wirtschaftliche Umfeld, die durch den technologischen Wandel bedingten Volumenrückgänge sowie die fortwährende Tiefzinssituation im Finanzsektor stellen die Post indes vor erhebliche Herausforderungen. Um in Infrastruktur und Innovationen investieren und sich auch langfristig aus eigener Kraft weiterentwickeln zu können, ist die Post auf solide Gewinne angewiesen.

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