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Post weist Vorwürfe der WEKO zurück

Die Wettbewerbskommission büsst die Schweizerische Post mit einem Betrag von CHF 22.6 Mio. wegen angeblich kartellrechtlich unzulässigen Rabattierungen von Grosskunden in den Jahren 2009 bis 2014. Die Post weist die Vorwürfe zurück und hält eine Sanktion für ungerechtfertigt. Sie zieht den Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiter.

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Die Wettbewerbskommision (WEKO) hatte am 8. April 2011 ein Verfahren gegen die Preissysteme der Post für adressierte Inland-Briefe für Geschäftskunden eröffnet. Mehr als sechs Jahre später büsst sie die Post wegen angeblich kartellrechtlich unzulässiger Rabattierung von Grosskunden für adressierte Inland-Briefe im Zeitraum zwischen 2009 und 2014. Die Busse beträgt 22.6 Millionen Franken. Die Post weist die Vorwürfe zurück und ist überzeugt, dass sie sich gegenüber ihren Kunden und ihren Mitbewerbern jederzeit rechtmässig verhalten hat, zumal die relevanten Preissysteme immer nach den Vorgaben des Postgesetzes ausgestaltet und angewendet wurden. Der Wettbewerb wurde durch die Preissysteme der Post nie beeinträchtigt und Wettbewerber nie behindert. Die Post wird den Entscheid deshalb beim Bundesverwaltungsgericht anfechten. Da die WEKO ihren Entscheid noch nicht begründet hat, kann sich die Post nicht zu Einzelheiten äussern.

Individuelle Preise für Grosskunden

In einem zunehmend kompetitiven Marktumfeld ist es für die Post wichtig, durch Effizienzgewinne entstehende Kostenvorteile an die Kunden weiterzugeben. Die Post steht vor der Herausforderung, dass die Briefmengen seit vielen Jahren markant zurückgehen, zahlreiche gesetzliche bzw. regulatorische Vorgaben bestehen und sie die Finanzierung der Grundversorgung nach wie vor ohne Subventionen und nur mit eigenen Mitteln sicherstellen muss. Deshalb hat die Post im April 2011 ihr Preissystem umfassend modernisiert und bewusst berechenbar sowie kostenorientiert ausgestaltet. Preise für Geschäftskunden mit einem Jahresumsatz von über 100 000 Franken bemessen sich deshalb nicht nur nach dem geplanten Briefvolumen, sondern auch dem individuellen Sendeverhalten: Je mehr ein Kunde durch seine eigene Planung, Sendeverhalten und Aufbereitung der Post hilft, Kosten zu sparen, desto höher fällt auch sein Rabatt aus. Das gilt für alle Kunden gleich.

Zitat zur Verwendung

«Die Post ist überzeugt, dass sie sich gegenüber ihren Kunden und im Markt rechtmässig verhalten hat. Sie wird das Verfahren ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen.»  
Ulrich Hurni, Leiter PostMail

Auskunft:
Oliver Flüeler, Medienstelle Post, 058 341 21 95, presse@post.ch

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