Wettbewerbsregeln
Die Post bekennt sich zum freien Wettbewerb

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Die Schweizerische Post und ihre Konzerngesellschaften bekennen sich zur Einhaltung der Regeln im freien Wettbewerb und halten sich daran. Dazu gehören etwa das Kartellgesetz oder das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Die Post erfüllt ihre im Gesetz verankerte Aufgabe der Grundversorgung und schöpft gleichzeitig die zulässigen Handlungsfelder aus. Bei den Wettbewerbsdiensten gelten für die Post die gleichen Regeln wie für private Anbieter – gesetzliche Ausnahmen vorbehalten.

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