Vollmachten bei der Post
Abholung durch Drittpersonen in der Filiale
Vollmachten: Darum geht’s
Mit einer Vollmacht berechtigen Sie Personen, sämtliche Sendungen für Sie am Postschalter abzuholen. Das beinhaltet Pakete oder wichtige Dokumente wie Betreibungs- und Gerichtsurkunden sowie Auszahlungsscheine mit Referenznummer. Die bevollmächtigten Personen bestätigen den Erhalt der Sendung durch ihre Unterschrift.
Gut zu wissen: Für Sendungen mit der Zusatzleistung «Eigenhändig» kann keine Vollmacht ausgestellt werden. Diese müssen Sie persönlich abholen.
Weitere Informationen finden Sie im Factsheet «Vollmachten» (PDF, 49.1 KB).
Dauervollmacht
Drittpersonen dauerhaft bevollmächtigen
Keine Zeit für den Postschalter? Kein Problem! Mit unserer Dauervollmacht bevollmächtigen Sie Drittpersonen, dauerhaft Sendungen in Ihrem Namen abzuholen. Eine Dauervollmacht erstellen Sie bequem online oder in der Filiale.
Einmalvollmacht
Drittpersonen einmalig beauftragen
Sendung verpasst? Als Privatkundin oder Privatkunde erstellen Sie kostenlos und unkompliziert eine Einmalvollmacht. Damit bevollmächtigen Sie eine Person, eine bestimmte Sendung für Sie abzuholen.
Preise
Dauervollmacht
Basispreis |
Online 24.00 |
In der Filiale 30.00 |
Bevollmächtigte Person hinzufügen |
Online kostenlos |
In der Filiale 12.00 |
Bevollmächtigte Person löschen |
Online kostenlos |
In der Filiale kostenlos |
Alle Preise in CHF inkl. MWST
Einmalvollmacht
Für Privatpersonen |
kostenlos |