Damit Ihre Sendungen für den Versandhandel korrekt verarbeitet, verzollt und abgerechnet werden, müssen Sie diese nach bestimmten Vorgaben kennzeichnen. Bei unkorrekter Kennzeichnung wird die Einfuhrsteuer fälschlicherweise dem Empfänger verrechnet oder ggf. die Sendung retourniert.
Bringen Sie deshalb neben der Adressetikette auf jedem Paket die nachfolgend aufgeführten Dokumente und Etiketten an:
1.1 CN22/23-Deklaration nach Vorgabe UPU (Warenwertangabe exkl. Schweizer Mehrwertsteuer)
1.2 Mehrwertsteuerkonforme Rechnung mit Ausweis der Inlandsteuer oder eine Pro-forma-Rechnung
Diese muss die Mehrwertsteuernummer (UID-Nr.) des im MWST-Register eingetragenen Versandhändlers enthalten und ist zwingend in einer Dokumententasche aussen an der Sendung anzubringen.
1.3 Etikette zur Identifikation des Versenders: Sie enthält nur den Namen des ausländischen Versandhändlers sowie dessen Mehrwertsteuernummer (UID-Nr.).
Sie darf keine Adressdaten enthalten. Diese Etikette soll 5 cm in der Länge und 2 cm in der Höhe nicht unterschreiten.
Die Schweizerische Post kann keine Sammelsendungen erkennen und ist logistisch nicht in der Lage, einzelne Packstücke aus einer Sendung gemeinsam zu verarbeiten. Kennzeichnen Sie deshalb jedes einzelne Paket mit den oben aufgeführten Dokumenten und Etiketten.
1.4 Mehrwertsteuernummer-Daten: Mit den ITMATT-Daten, muss die CH MWST UID im Datenfile als Referenz (Datenelement «sender.identification.reference») bei den Angaben zum Importeur mitgegeben werden.
Zudem muss die die Adresse der Versandhandelsplattform, mit welcher sie sich bei der Eidgenössischen Mehrwertsteuerbehörde (ESTV) registriert hat und die im MWST-Register der Schweiz aufgeführt wird, als Adressinformation beim Importeur mitgegeben werden.