Vertrieb Gratiszeitungen
Zustellung erfolgt einen Werktag nach Postaufgabe
Leistung und Nutzen
Bei der Postzustellung von Gratiszeitungen erhalten die Leserinnen und Leser die Publikation gleichzeitig mit den adressierten Postsendungen. Das erhöht den Aufmerksamkeitswert.
- Versandlösung für unadressierte regelmässig erscheinende Publikationen
- Mindesterscheinungsweise einmal pro Quartal
- Zustellung an allen Werktagen von Montag bis Freitag möglich
- Verteilung am Folgetag nach der Postaufgabe
- Flächendeckende Zustellung in allen Regionen der Schweiz
- Amtliche Publikationen verteilt die Post auch in Briefkästen mit Stoppklebern
- Individuelle Lösungen zu fairen Konditionen
Wichtig zu wissen
Als Gratiszeitungen gelten regelmässig erscheinende, unadressierte Presseorgane, die regionalen redaktionellen Text enthalten. Sie erscheinen mindestens einmal pro Quartal und finanzieren sich überwiegend über lokale Inserate und Beilagen. Sie werden in einem vertraglich definierten, gleichbleibenden Streugebiet spätestens am Tag nach der Aufgabe zugestellt. Die kleinste selektierbare Einheit ist ein Ort (PLZ und Ortsbezeichnung). Gratiszeitungen können Eigen- und Fremdbeilagen enthalten, die separat verrechnet werden. Aktionsbroschüren und Aktionszeitungen gelten nicht als Gratiszeitungen. Gratiszeitungen profitieren nicht von der Presseförderung durch den Bund.
Lesen Sie im Factsheet «Gratiszeitungen, taggenau und flächendeckend», unter welchen Voraussetzungen Sie diese Dienstleistung in Anspruch nehmen können.
Preise
Die Preise für die Zustellung von Gratiszeitungen sind auf den Preisblättern in der Mappe «Gratiszeitungen, taggenau und flächendeckend» aufgeführt. Sie richten sich nach dem Gewicht der Zeitung sowie dem vorgängig definierten Streugebiet.
Beilagen stellt die Post zusätzlich in Rechnung. Alle preisrelevanten Faktoren wie Streugebiet, Gewicht, Erscheinungshäufigkeit, Aufgabemenge, Aufgabeerlös, Zeitspanne zwischen Auflieferung und Zustellung werden auf einem Konditionenblatt festgehalten.
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