Zeitungsbeilagen
Wirksame Werbung – eingeheftet, eingeklebt oder lose beigelegt
Zeitungsbeilagen ermöglichen Werbung mit Wirkung: Die Botschaft erreicht ein auf Drucksachen sensibilisiertes Publikum direkt und ohne Umwege. Als Zeitungsbeilagen kommen Magazine, Flyer, Kataloge, CDs usw. infrage.
Leistung und Nutzen
Solange die Postbeförderung nicht erschwert wird, können Zeitungen mit Beilagen unterschiedlichster Art, Form und Grösse bestückt werden. Dabei wird zwischen Eigen- und Fremdbeilagen unterschieden:
- Eigenbeilagen werden vom Zeitungsverlag beigelegt und im Sinne eines unentgeltlichen Zusatznutzens abgegeben.
- Fremdbeilagen werden von Drittunternehmen beigelegt und haben in der Regel einen klaren Werbe- oder Verkaufscharakter.
Die entsprechenden Konditionen werden zwischen der Post und dem jeweiligen Verleger vereinbart. Fremdbeilagen dürfen keinesfalls schwerer sein als die Zeitung selbst; für Eigenbeilagen gilt diese Einschränkung nicht.
Bitte erkundigen Sie sich vor dem Versand einer Zeitungsbeilage über die aktuellen Bestimmungen.
Dokumente
Kontaktmöglichkeiten
Kontaktieren Sie uns
Rufen Sie uns an
CHF 0.08/Min. vom Schweizer Festnetz
Montag bis Freitag: 07:30 - 18:00 Uhr
Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Schreiben Sie uns
Unsere Adresse
Post CH Netz AG
Contact Center Post
Wankdorfallee 4
3030 Bern