Zeitungsbeilagen
Wirksame Werbung – eingeheftet, eingeklebt oder lose beigelegt

Zeitungsbeilagen ermöglichen Werbung mit Wirkung: Die Botschaft erreicht ein auf Drucksachen sensibilisiertes Publikum direkt und ohne Umwege. Als Zeitungsbeilagen kommen Magazine, Flyer, Kataloge, CDs usw. infrage.

Leistung und Nutzen

Solange die Postbeförderung nicht erschwert wird, können Zeitungen mit Beilagen unterschiedlichster Art, Form und Grösse bestückt werden. Dabei wird zwischen Eigen- und Fremdbeilagen unterschieden:

  • Eigenbeilagen werden vom Zeitungsverlag beigelegt und im Sinne eines unentgeltlichen Zusatznutzens abgegeben.
  • Fremdbeilagen werden von Drittunternehmen beigelegt und haben in der Regel einen klaren Werbe- oder Verkaufscharakter.

Die entsprechenden Konditionen werden zwischen der Post und dem jeweiligen Verleger vereinbart. Fremdbeilagen dürfen keinesfalls schwerer sein als die Zeitung selbst; für Eigenbeilagen gilt diese Einschränkung nicht.

Bitte erkundigen Sie sich vor dem Versand einer Zeitungsbeilage über die aktuellen Bestimmungen.

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