Alles – ausser Explosives und Radioaktives

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Alles – ausser Explosives und Radioaktives

Die Schweizerische Post lagert auch Gefahrstoffe und transportiert Gefahrgüter. Dank geschultem Personal und topmoderner Infrastruktur haben die Absender Gewähr, dass alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

Leicht entzündlich, giftig, gesundheitsschädlich: Güter mit solchen Warnhinweisen müssen besonders gelagert und transportiert werden. Sonst besteht Gefahr für Mensch und Umwelt. Doch: Was sind gefährliche Güter? Denkt man an Benzin, Säuren oder Düngemittel erscheint die Antwort simpel. Komplexer verhält es sich beispielsweise mit Parfum: ein Fläschchen im Toilettenschrank? Kein Problem. Tausende von Fläschchen im Lagerhaus? Kein ungefährliches Unterfangen. Oder Druckluftflaschen: für den Taucher ein harmloses Gerät, für den Lastwagenfahrer ein gefährliches Geschoss, wenn es nicht sachgerecht transportiert wird. Brechen bei einem Unfall die Ventile ab, fliegen sie wie Gewehrkugeln durch die Luft.

Gefährliche Güter müssen sowohl für den Transport als auch für die Lagerung korrekt ausgezeichnet werden.

Doch es wird noch komplizierter. Ein gefährlicher Stoff gilt rechtlich als Gefahrstoff, solange er gelagert oder verwendet, und als Gefahrgut, sobald er transportiert wird. Je nachdem gelten andere Sicherheitsvorschriften (siehe Kasten). Doch Achtung: Nicht jeder Gefahrstoff ist automatisch ein Gefahrgut. Einige Reinigungsmittel werden als Gefahrstoffe gelagert, können aber ohne spezifische Sicherheitsvorkehrungen transportiert werden.

Entsprechendes Know-how ...

Der kleine Exkurs zeigt: Der Umgang mit Gefahrstoffen und Gefahrgütern setzt viel Know-how und eine entsprechende Infrastruktur voraus. Die Post verfügt über beides. «Unsere Mitarbeitenden sind entsprechend ausgebildet und kennen die internationalen und nationalen Sicherheitsvorschriften», sagt Asim Hazeraj, Gefahrgutbeauftragter der Post. «Sie wissen, wie die einzelnen Waren korrekt bezeichnet und sicher gelagert werden, welche Güter nicht zusammen transportiert werden dürfen, in welchen Tunnels das Befördern der Gefahrgüter verboten ist, usw. Durch regelmässige Schulung sorgen wir dafür, dass unsere Spezialisten immer auf dem neuesten Stand sind.»

Gefahrstoffe lagert die Post an zentralen Standorten in Pratteln und Villmergen.

... und topmoderne Infrastruktur

Auch in Sachen Infrastruktur ist die Post «State of the Art». In ihren Lagern in Villmergen und Pratteln verfügt sie über zwei abgeschlossene Zonen, die speziell für die Lagerung und Bewirtschaftung gefährlicher Güter eingerichtet sind und höchsten Sicherheitsanforderungen genügen. Der Lagerbereich in Villmergen wurde im Frühling 2011 komplett umgebaut. Er umfasst eine Fläche von über 4100 Quadratmeter und ist auch für Pharmaprodukte eingerichtet, die eine bestimmte Lagertemperatur erfordern. Der Lagerbereich in Pratteln ist noch jüngeren Datums. Er wurde im Frühling 2012 in Betrieb genommen und verfügt über 1750 Quadratmeter Fläche.

Nicht alles – aber alles sicher

Dank qualifiziertem Personal und topmoderner Infrastruktur ist die Post in der Lage, fast alle gefährlichen Güter zu lagern und zu transportieren. «Ausgenommen sind explosive Stoffe und Gegenstände sowie radioaktives Material», präzisiert Asim Hazeraj. Übrigens: «Der Absender gefährlicher Güter ist dafür verantwortlich, dass die Sicherheitsvorschriften jederzeit eingehalten werden. Bei der Post kann er sicher sein, dass dem so ist».

Sicherheitsvorschriften

Als Gefahrstoffe gelten alle Stoffe und Gegenstände, von denen bei der Verwendung und Lagerung Gefahren ausgehen können. Das Chemikaliengesetz (ChemG) und die dazugehörige Verordnung (ChemV) definieren, welche Stoffe in diese Kategorie fallen und welche Sicherheitsvorkehrungen bei der Lagerung getroffen werden müssen. Hinzu kommen kantonale Vorschriften.

Was Gefahrgüter sind und welche Sicherheitsvorschriften beim Transport gelten, legen das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) sowie die Schweizerische Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) fest.

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