Hintergründe
SwissID: der grosse Faktencheck
Mit SwissID loggen sich heute bereits über 3,4 Millionen Kundinnen und Kunden einfach und sicher ein, um die Services der Post zu nutzen. Doch einige stehen der Login-Lösung eher skeptisch gegenüber. Wir haben unsere Kundinnen und Kunden gefragt, was ihre grössten Bedenken zu SwissID sind und liefern die Fakten.
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Yannik: Eine geprüfte Identität per SwissID bringt keinen Mehrwert!
Eine geprüfte Identität verschafft Zugang zu verschiedenen Online- oder Bürgerportalen, die einen Identitätsnachweis erfordern. So kann man zum Beispiel Behördengänge rund um die Uhr und unabhängig von Schalteröffnungszeiten erledigen. Denn eine geprüfte Identität ermöglicht es unter anderem, elektronisch rechtsgültig zu signieren. Ausserdem erhält man mit der entsprechenden Identitätsstufe Zugang zum elektronischen Patientendossier.
Marco: SwissID ist unsicher und gefährdet meine Privatsphäre.
Im Gegenteil: SwissID basiert auf modernsten Sicherheitsstandards, um die Privatsphäre der Benutzerinnen und Benutzer zu schützen. Sie erfüllt sowohl die Anforderungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG), des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) und jene des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur (ZertES) als auch diejenigen der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO). Diese Konformität wird regelmässig in Audits bewiesen. Alle Daten werden verschlüsselt und zu 100 Prozent in der Schweiz gehalten.
Emma: Die Post bestraft mit dem Zwang zu SwissID alle, die wie ich keine SwissID wollen. Viele Dienstleistungen sind am Schalter teurer als online!
Es gibt hier keinen inhaltlichen Zusammenhang mit SwissID. Wenn eine Kundin bzw. ein Kunde Dienstleistungen am Schalter beziehen möchte, kümmern sich Post-Mitarbeitende darum: Sie nehmen sich Zeit, beraten die Kundin bzw. den Kunden und erledigen die Arbeit für sie bzw. ihn. Dies ist der Grund, warum die Dienstleistungen am Schalter teurer sind. Beachten Sie, eine Identitätsprüfung ist für bestimmte Dienstleistungen auch am Schalter erforderlich.
Deva: SwissID und die Post sammeln unsere Daten und tauschen diese aus. Das finde ich nicht okay!
Wie für jedes andere Unternehmen, dessen Onlinedienste an SwissID angebunden sind, gilt auch für die Post: Damit die Kundinnen und Kunden unsere Onlinedienste im Kundenbereich nutzen können, sind wir auf persönliche Daten angewiesen. Nämlich auf jene, die bei der Nutzung der Onlinedienste der Post entstehen. Die Post bezieht so via SwissID von den Kundinnen und Kunden ausdrücklich freigegebene Daten – zum Beispiel Anrede, Vornamen, Namen, Sprache, E-Mail-Adresse und Mobilenummer. Diese Daten nutzt die Post für ihre Onlinedienste im Kundenbereich und innerhalb des Konzerns gemäss den geltenden AGB. SwissID wiederum weist gegenüber der Kundin bzw. dem Kunden aus, welche Daten sie bzw. er an Onlinedienstanbieter (wie z. B. an die Post) übermittelt. Auch hier gilt: Die Daten werden durch SwissID nur übermittelt, wenn die Kundin bzw. der Kunde sie ausdrücklich freigegeben hat. Diese Freigabe kann jederzeit zurückgezogen werden.
Anita: SwissID verwendet nur ein Login-Passwort für mehrere Anbieter. Einmal gehackt, hat man Zugriff auf alle Logins.
Es stimmt, dass SwissID eine Single-Sign-on-Lösung ist, bei der ein einzelnes Login-Passwort für den Zugriff auf unterschiedlichste Onlinedienste verwendet wird. Wird das Passwort von einer Drittperson geknackt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass sie Zugriff auf alle Dienste erlangt. Der Vorteil einer Single Sign-on-Lösung ist jedoch, dass Sie nur ein Passwort verwalten müssen. Dieses kann dadurch komplexer und somit stärker gewählt werden und bietet mehr Sicherheit als mehrere schwache Passwörter. Dadurch wird es auch einfacher, das Passwort regelmässig zu aktualisieren und Ihr Konto so vor unbefugten Zugriffen zu schützen. Darüber hinaus können Sie Ihrem SwissID-Konto mit der Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA), zum Beispiel über die SwissID App, eine zusätzliche Sicherheitsstufe hinzufügen.
Theo: Über 64 Prozent der Stimmenden haben das E-ID-Gesetz 2021 abgelehnt. Und nun zwingt mich die Post zu SwissID?
Bitte beachten Sie, dass dies nicht dasselbe ist. Denn hier geht es eben gerade nicht um die staatliche elektronische Identität, sondern um SwissID als sichere und einfache Login-Lösung für den Onlinekundenbereich der Post. Um ein SwissID-Konto einzurichten, reichen ganz einfach Name und E-Mail-Adresse, um sich zu registrieren.
Mathilda: Bei der SwissID-Registrierung muss ich mich zwingend mit einer ID oder einem Reisepass ausweisen. Das will ich aber nicht!
Für das Login bei der Post wird keine Identifikation mit einer ID oder einem Reisepass benötigt. SwissID unterscheidet zwischen drei verschiedenen Vertrauensstufen. Welche Identitätsstufe man benötigt, hängt davon ab, welche Services man nutzen möchte.
- Die selbstdeklarierte Identität: Persönliches SwissID-Konto mittels Angabe von Anrede, Namen und E-Mail-Adresse, ermöglicht Zugang zu Onlineanwendungen (z. B. zu Onlinediensten der Post), die keinen Identitätsnachweis erfordern.
- Die geprüfte Identität Stufe 1: Persönliches SwissID-Konto mittels Online-Identifikation, ermöglicht Zugang zu Onlineportalen von Versicherungen, Pensionskassen oder E-Commerce-Plattformen. Bietet zudem die Möglichkeit, einen Betreibungsregisterauszug direkt via SwissID App zu bestellen.
- Die geprüfte Identität Stufe 2: Persönliches SwissID-Konto mittels Online-Identifikation oder durch persönliche Vorsprache, ermöglicht z. B. das Unterzeichnen von Verträgen mittels qualifizierter elektronischer Signatur und den Zugang zum elektronischen Patientendossier (EPD).
Pippa: Für eine geprüfte Identität muss ich persönlich vorsprechen und nach Glattbrugg ZH reisen. Das ist mir viel zu aufwändig.
Die Identitätsprüfung kann man jederzeit online durchführen. Dafür werden nur die SwissID App und ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Identitätskarte) benötigt. Eine persönliche Vorsprache in Glattbrugg oder bei einer anderen Identifikationsstelle ist deshalb nicht zwingend nötig.
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Hier finden Sie weiterführende Informationen.