Teilrevision der Postverordnung
Digitaler Brief wird Teil des gesetzlichen Grundversorgungsauftrags

Anchor Navigation

Mit der Anpassung der Postverordnung werden erste Schritte zur Modernisierung der Grundversorgung und zur Steigerung der Effizienz umgesetzt. Der Digitale Brief wird gesetzlich verankert und die Vorgabe für die Zustellpünktlichkeit für Briefe und Pakete einheitlich auf 90 Prozent festgelegt. Unverändert bleibt die Zustellung in abgelegenen Regionen: Die Post bedient weiterhin alle Haushalte, auch in nicht ganzjährig bewohnten Gebieten. Die Änderungen treten am 1. April 2026 in Kraft. 

Ausgangslage

Das Postgesetz wurde vor ca. 15 Jahren vom Parlament verabschiedet. Seither haben sich die Lebens- und Konsumgewohnheiten stark verändert: Markant weniger Briefe und Bareinzahlungen, dafür mehr digitale Kommunikation, Pakete und Zahlungen per Apps. Dieser Strukturwandel in den klassischen Postmärkten gefährdet das heutige Modell des Systems Post. Nur durch Anpassungen kann die Post weiterhin einen flächendeckenden Service public ohne Steuergelder gewährleisten. Der Bundesrat anerkennt die anspruchsvolle Lage der Post und hat deshalb im Juni 2024 eine Revision der Postgesetzgebung angestossen. Als ersten Schritt werden Anpassungen auf Verordnungsebene vorgenommen, die der Bundesrat am 19. Dezember 2025 beschlossen hat. Eine umfassende Neubeurteilung des regulatorischen Systems Post folgt im Rahmen der umfassenden Revision der Postgesetzgebung (PG/POG).

Die Anpassungen im Detail

  • Digitaler Brief als Teil der Grundversorgung: Der Digitale Brief wird zum festen Bestandteil des Grundversorgungsauftrags und ergänzt damit die physische Post. Kundinnen und Kunden können künftig wählen, ob sie Briefe digital oder physisch versenden und empfangen. Wichtig ist: Der digitale Brief ist kein Ersatz, sondern eine Ergänzung zur physischen Post. Der digitale Brief erweitert den Service public um eine sichere digitale Option.
  • Einheitliche Vorgaben zur Zustellpünktlichkeit: Die Laufzeitvorgaben für Briefe und Pakete werden auf 90% harmonisiert. Das ermöglicht der Post, die Zustellung an stark ausgelasteten Tagen flexibler und damit effizienter zu organisieren. Die Qualität der Zustellung bleibt mit dieser Anpassung unverändert hoch. 

Verworfene Vorschläge

Im Rahmen der Vernehmlassung wurden weitere Themen diskutiert. Der Bundesrat hat entschieden, folgende Vorschläge nicht umzusetzen:

  • Zustellung in abgelegenen Regionen bleibt unverändert. Die Post bedient weiterhin alle Haushalte – auch in nicht ganzjährig bewohnten Siedlungen.
  • Die Erweiterung der Grundversorgung im Zahlungsverkehr um digitale Dienstleistungen wird verworfen. 

Position der Post

Die Post begrüsst die Verordnungsanpassung: Die Teilrevision ist ein erster, wichtiger Schritt hin zu einer bedürfnisorientierter und zukunftsgerichteten Grundversorgung.  Mit der gesetzlichen Verankerung des Digitalen Briefs reagiert der Bundesrat auf ein zentrales Kundenbedürfnis und erweitert den Service public um eine sichere digitale Lösung.

Finanzielle Herausforderungen bleiben bestehen: Die vom Bundesrat beschlossene Anpassung der Zustellpünktlichkeit entlastet die Post nur punktuell. Um die Grundversorgung weiterhin ohne Steuergelder sicherzustellen, sind zusätzliche Lockerungen der regulatorischen Vorgaben notwendig. Auch mit dieser Lockerung hat die Schweizerische Post europaweit weiterhin die strengsten regulatorischen Vorgaben. Sie führen jährlich zu Kosten in der Höhe von rund 350 Millionen Franken – Tendenz steigend. Die Einnahmen mit dem Briefmonopol – jährlich rund 70 Millionen Franken, Tendenz sinkend – reichen nicht, diese Kosten zu decken.

Weitere Modernisierung notwendig: Neben Effizienz- und Preismassnahmen braucht es eine umfassende Modernisierung der regulatorischen Rahmenbedingungen. Die Post muss ihren Service public dynamisch an die Bedürfnisse von Menschen und Unternehmen weiterentwickeln können. Die Post unterstützt in diesem Sinne das Vorgehen des Bundesrates, der eine umfassende Gesetzesrevision angekündigt hat.