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Rechtliche Grundlagen
Anforderungen an neue E-Voting-Lösungen

Die Post hat an ihrem IT-Standort in Neuenburg ihr E-Voting-System mit vollständiger Verifizierbarkeit entwickelt.

Dieses richtet sich an den Anforderungen der geltenden Rechtsgrundlagen aus. Es baut auf einem verifizierbaren kryptografischen Protokoll auf. Dieses gewährleistet die Verifizierung der Stimmabgaben sowohl individuell (durch die Stimmberechtigten) als auch universell (durch die kantonale Wahlkommission).

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen für das E-Voting

Das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) überträgt den Kantonen die Verantwortung für die Durchführung von eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen auf ihrem Gebiet und hält die Rahmenbedingungen für die Durchführung fest. Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe sind im Bundesgesetz (Art 8a BPR), in der Verordnung über die politischen Rechte (Art. 27a ff. VPR) sowie in der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe geregelt.

Der Bundesrat hat Ende 2020 die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs für E-Voting beschlossen. Die angepasste Verordnung über die politischen Rechte (VPR) sowie die Verordnung über die elektronische Stimmabgabe sind am 01.07.2022 in Kraft getreten. Der Bundesrat hat vier Kantonen die Grundbewilligung für den E-Voting-Versuchsbetrieb erteilt. Zum Einsatz kommt das E-Voting-System der Post. Der E-Voting-Versuchsbetrieb ist in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau bis Mai 2025 bewilligt, im Kanton Graubünden bis im März 2026. 

In den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau war das E-Voting-System der Post auch an den eidgenössischen Wahlen 2023 erfolgreich im Einsatz.



Rechtliche Anforderungen an E-Voting-Lösungen

Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Voting sind auf der Webseite der Bundeskanzlei zu finden.


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