E-Voting
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Rechtliche Grundlagen
Anforderungen an neue E-Voting-Lösungen
Die Post entwickelt an ihrem IT-Standort in Neuenburg ihr zukünftiges E-Voting-System mit vollständiger Verifizierbarkeit.
Dieses richtet sich an den Anforderungen der geltenden Rechtsgrundlagen aus. Es baut auf einem verifizierbaren kryptografischen Protokoll auf. Dieses gewährleistet die Verifizierung der Stimmabgaben sowohl individuell (durch die Stimmberechtigten) als auch universell (durch die kantonale Wahlkommission).
Inhaltsbereich

Rechtliche Grundlagen für das E-Voting
Das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) überträgt den Kantonen die Verantwortung für die Durchführung von eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen auf ihrem Gebiet und hält die Rahmenbedingungen für die Durchführung fest. Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe sind im Bundesgesetz (Art 8a BPR), in der Verordnung über die politischen Rechte (Art. 27a ff. VPR) sowie in der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe und in weiteren Ausführungsbestimmungen geregelt.
Der Bundesrat hat Ende 2020 die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs für E-Voting beschlossen und die Anpassung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) sowie der Verordnung über die elektronische Stimmabgabe angekündigt.
Vollständige Verifizierbarkeit wird Voraussetzung für E-Voting
In Zukunft will der Bund nur noch vollständig verifizierbare Systeme für E-Voting zulassen. Die vollständige Verifizierbarkeit erlaubt es, Manipulationen vor, während und nach dem elektronischen Urnengang festzustellen. Das neue E-Voting-System der Post gewährleistet die vollständige Verifizierbarkeit.
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