Beschädigung oder Verlust einer Sendung
Was tun, wenn eine Sendung beschädigt oder gar nicht ankommt?
Was können Sie tun, wenn Ihre Sendung beschädigt wurde?
Sie haben bis acht Tage nach der Zustellung Zeit, um den Schaden zu melden:
- Online: Folgen Sie den Anweisungen unter E-Schadenmeldung.
- Post-App: Melden Sie den Schaden unter «Empfangen» > «Schaden melden».
- Filiale: Bitte bringen Sie das Paket inklusive Verpackung und Polsterung oder den Brief inklusive Inhalt mit. In der Filiale beurteilen wir den Schaden und leiten ihn dann zur Bearbeitung weiter. Allenfalls muss ein Schadenprotokoll erstellt werden. Das gilt für nationale und internationale Sendungen.
Was können Sie tun, wenn eine Sendung verloren ging?
Wenn eine Sendung nicht wie erwartet eintrifft, dann können Sie über uns einen Nachforschungsauftrag erfassen. Die Nachforschung kann vom Versender oder vom Empfänger erfasst werden.
Die Nachforschung können wir nur dann starten,
- wenn in der Sendungsverfolgung das Ereignis «Sendung zugestellt» fehlt
- wenn die publizierte Beförderungszeit mehr als zwei Tage abgelaufen ist
- wenn die Empfängerin oder der Empfänger bestätigt (mündlich oder schriftlich, z.B. per E-Mail), die Sendung nicht erhalten zu haben