Strafregisterauszug
Schnell und einfach bestellen: in der nächsten Filiale der Post
Inhaltsbereich
Bestellen Sie Ihren Strafregisterauszug in der nächsten Filiale der Post.
Vorteile:
- Für Privatpersonen
- Bestellung in der Filiale dauert nur wenige Minuten
- Zustellung als Brief per A-Post innert weniger Arbeitstagen
- Amtlicher Ausweis (kein Führerausweis)
Privat- und Sonderprivatauszüge
Preise
Basisleistung
17.00
Beglaubigung
+20.00
Preise in CHF inkl. MWST
Hinweis: Es gibt betrügerische Internetseiten, die vorgeben, dass man über sie Auszüge aus dem Strafregister bestellen kann. Bitte beachten Sie, dass Auszüge nur in einer Filiale der Post oder über die Website des Bundesamtes für Justiz bestellt werden können.
Gut zu wissen
- Verlangen Sie in der nächsten eigenbetriebenen Filiale der Post einen Strafregisterauszug.
- Legen Sie einen Ausweis vor.
- Sie unterschreiben den Ihnen vorgelegten Antrag.
- Der Auszug wird Ihnen innerhalb von wenigen Arbeitstagen per Post zugesandt.
- Reisepass (nur Schweizer Reisepass für Betreibungsregisterauszug)
- Identitätskarte
- Gültiger Ausländerausweis der Schweiz oder des Fürstentums Liechtenstein
Der Sonderprivatauszug gibt nur Auskunft über Urteile, die ein Berufs-, ein Tätigkeits- oder Kontakt- und Rayonverbot zum Schutz von Minderjährigen, anderen besonders schutzbedürftigen Personen oder von Patientinnen und Patienten im Gesundheitsbereich enthalten, solange ein solches Verbot wirksam ist.
Der Sonderprivatauszug darf nur für bestimmte Zwecke bestellt werden: Für berufliche oder organisierte ausserberufliche Tätigkeiten, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen, anderen besonders schutzbedürftigen Personen oder direkten Patientenkontakt im Gesundheitsbereich umfassen und nur mit der besonderen Bestätigung des Arbeitgebers (oder der Organisation, Bewilligungsbehörde).
Eine Beglaubigung, respektive Apostille ist meistens notwendig, wenn der Privatauszug von einer ausländischen Behörde oder Botschaft verlangt wird. Dies ist zum Beispiel für ein Visum oder eine Adoption im Ausland nötig. Bitte erkundigen Sie sich vorgängig bei der entsprechenden Behörde, ob eine Beglaubigung zwingend notwendig ist.
Auszugsantrag sowie die übrigen das Gesuch betreffenden Personendaten werden nach Abschluss des Auskunftsantrags von der Schweizerischen Post vollständig gelöscht.