Straf- und Betreibungsregisterauszug
Beantragen Sie Ihren Behördenauszug ganz einfach in der nächsten Filiale der Post
Wichtig zu wissen
Strafregisterauszug
Bestellen können Sie sowohl Privat- als auch Sonderprivatauszüge, nach Wunsch zusätzlich mit Beglaubigung durch die Schweizerische Bundeskanzlei. Jede Person kann nur über sich selbst einen Privat- oder Sonderprivatauszug beantragen.
Betreibungsregisterauszug
Es sind ausschliesslich Selbstauskünfte für die Wohnadresse in Ihrer Niederlassungsgemeinde möglich (z.B. keine Auskünfte zu Wochenaufenthalt oder Zweitwohnsitz).
Datenschutz
Die Post verwendet Ihre Antragsdaten für die Auskünfte ausschliesslich zur Weiterleitung an die zuständigen Behörden. Der Auszugsantrag sowie die übrigen das Gesuch betreffenden Personendaten werden nach Abschluss des Auskunftsantrags vollständig gelöscht.
So funktioniert's
Verlangen Sie in Ihrer nächsten Filiale einen Straf- und/oder Betreibungsregisterauszug.
Der Postmitarbeitende prüft Ihren Ausweis, scannt diesen und erstellt einen Antrag, der Ihnen zur Kontrolle vorgelegt wird. Sie überprüfen die Angaben und bezeugen die Korrektheit mit Ihrer Unterschrift. Anschliessend wird der Postmitarbeitende den unterzeichneten Antrag einscannen und der zuständigen Behörde übermitteln.
Der Auszug wird Ihnen innerhalb von wenigen Arbeitstagen per Post zugesandt.
Preise für Behördenleistungen
Strafregisterauszug
Privat- und Sonderprivatauszüge.
Basisleistung
20.00
Beglaubigung
+20.00
Betreibungsregisterauszug
Selbstauskünfte für die Wohnadresse.
Basisleistung
35.00
Preise in CHF inkl. MWST
Für wen? Voraussetzungen
Diese Dienstleistung wird ausschliesslich in eigenbetriebenen Filialen angeboten und kann nur von Privatpersonen in Anspruch genommen werden.
Wir akzeptieren folgende Ausweise:
- Reisepass (nur Schweizer Reisepass für Betreibungsregisterauszug)
- Identitätskarte
- Gültiger Ausländerausweis der Schweiz oder des Fürstentums Liechtenstein