Beschaffung Konzern
Die Prinzipien der Beschaffung

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Selbstverständnis der Beschaffung

Die Beschaffungsorganisation der Post (BOP) verantwortet auf Basis strategischer Vorgaben das gesamte Beschaffungsvolumen der Post. Hierzu gestaltet die BOP die entsprechende Beschaffungspolitik sowie die daraus abgeleiteten Strategien, Strukturen, Prozesse, Methoden und Systeme. Weiter stellt die BOP die erforderlichen Kompetenzen zur Verfügung, die bei strategischen oder mit Reputationsrisiken behafteten Beschaffungen von Beginn weg einzubeziehen sind.

Das Bundesgesetz und die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB) bilden die Grundlage für die Vergaben der Post, soweit diese den reservierten Dienst (Monopolbereich) oder den konzessionierten Personentransport betreffen.

Adressaten der Beschaffungspolitik sind sämtliche potenziellen Lieferanten (inkl. deren Sublieferanten) und Leistungserbringer sowie die eigenen Mitarbeitenden der Post.

Prinzipien der Beschaffung

Bevorzugung der internen Leistungserbringung

Die Post beschafft am Markt, wenn eine konzerninterne Leistungserbringung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.

Lieferanten als Partner verstehen

Die Post ist an stabilen und partnerschaftlichen Geschäftsbeziehungen interessiert. Mit unseren Lieferanten und Leistungserbringern sind wir im Dialog. Wir halten die Richtlinien für faire, wettbewerbsfähige und transparente Beschaffungsprozesse ein und nehmen unsere Verantwortung in der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Politik aktiv wahr.

Die Post schliesst grundsätzlich nur Verträge mit juristischen Personen ab und tätigt keine Gegengeschäfte mit ihren Leistungserbringern. Die Eignung des Leistungserbringers wird im Hinblick auf den konkreten Beschaffungsgegenstand überprüft.

Zudem werden Aufträge nur an Lieferanten und Leistungserbringer erteilt, die sicherstellen, dass allfällige Sanktionen/Embargos, welche auf der Seite des Bundes (Staatssekretariat für Wirtschaft SECO) publiziert sind, berücksichtigt und umgesetzt werden.

Transparenz bei der Vergabe von Aufträgen

Die Post beschafft im Wettbewerb und hält bei Beschaffungen, die dem öffentlichen Vergaberecht unterstellt sind, die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben (BöB/VöB) in Bezug auf die Verfahrensarten ein. Das vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag, unter Berücksichtigung der massgebenden Kriterien. Die Nachhaltigkeitsziele der Post sind ein wichtiger Bestandteil dieser Kriterien.

Einmal jährlich erfolgt eine elektronische Berichterstattung (PDF, 112.6 KB)[Media | Not Accessible] der Post an die zuständigen Behörden über ihre dem BöB unterstellten Aufträge mit einem Beschaffungsvolumen von mindestens CHF 50 000.

Die Post setzt ein Beschaffungssystem ein. Grundsätzlich erfolgt die Zusammenarbeit nur mit Lieferanten und Leistungserbringern, die in in diesem System registriert sind.

Verankerung der Nachhaltigkeit in der Beschaffung

Die Verankerung der Nachhaltigkeit in der Beschaffung wird durch die Grundhaltung «Verantwortungsvolle Beschaffung» sichergestellt. Nachhaltig Beschaffen bedeutet die vorhandenen Mittel ökologisch, sozial und wirtschaftlich einzusetzen. Das Ziel ist eine Vorreiterrolle in der Branche.

Besonderes Augenmerk liegt auf Umweltschutz, namentlich dem Klimaschutz und der Einhaltung der Arbeits- und Menschenrechte. Transparente Lieferketten sind wichtig. Lieferanten müssen den Lieferantenkodex (PDF, 1.3 MB)[Media | Not Accessible] unterzeichnen und Nachhaltigkeitskriterien werden im Auswahlverfahren konsequent eingesetzt. Lieferanten mit erhöhtem Risiko oder strategischer Bedeutung werden vertraglich verpflichtet ein Performance-Rating durch eine definierte Rating-Agentur auf eigene Kosten durchführen lassen. Diese Bewertung ist die Grundlage für die Lieferantenentwicklung. Die Post unterstützt ihre Lieferanten dabei durch gezielte Programme.

Führung der Beschaffung über zentrale und dezentrale Verantwortlichkeiten sowie über Gremien

Die Beschaffungsorganisation Post (BOP) agiert als Netzwerk und verfolgt sowohl eine gemeinsame und einheitliche Beschaffungspolitik als auch gemeinsame Beschaffungsziele. Die Führung der Beschaffungseinheiten obliegt den jeweiligen Verantwortlichen, die zentral und dezentral aufgestellt sind.

Um die Einhaltung der Beschaffungspolitik und die Erreichung der Beschaffungsziele sicherzustellen, werden verschiedene Gremien eingesetzt. Diese Gremien übernehmen die fachliche Führung und Koordination sowie die Entscheidung über wichtige Beschaffungsfragen.

Verfahrensarten der Beschaffung

Im Rahmen der beschaffungs- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben strebt die Post faire, einfache und effiziente Beschaffungsabläufe an.

Die massgebende Verfahrensart wird in Abhängigkeit von der Höhe des geschätzten Auftragswertes gemeinsam mit den Beschaffungsrechtsspezialisten der Post festgelegt.

Beschaffung nach öffentlich-rechtlichen Vorgaben

Bei Beschaffungen, die im konkreten Fall dem öffentlichen Vergaberecht unterliegen, bilden das Bundesgesetz und die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB) die massgebende Grundlage für die Post.

Öffentliche Ausschreibungen im offenen oder selektiven Verfahren erfolgen mittels Publikation auf www.simap.ch.

Keine öffentliche Ausschreibung gibt es beim Einladungsverfahren. Die Beschaffungsstelle lädt nach Möglichkeit mindestens 3 geeignete Anbietende zum Einreichen eines Angebotes ein. Wenn es möglich und zumutbar ist, soll mindestens ein Unternehmen aus einem anderen Sprachraum (evtl. anderer Wirtschaftsraum) in der Schweiz eingeladen werden.

Beim freihändigen Verfahren vergibt die Beschaffungsstelle die Leistungen direkt an eine Anbietende, wobei es dafür ab Erreichen des jeweiligen Schwellenwertes eines Ausnahmegrundes bedarf.

Beschaffung nach privat-rechtlichen Vorgaben

Bei Beschaffungen, die dem privaten Recht folgen, bildet das Obligationenrecht (OR) die Grundlage für die Einkaufspolitik der Post.

Strategische Partnerschaften der Post

Die Beschaffungsorganisation der Post kann ausgewählte Lieferanten und Dienstleister als strategische Partner einstufen. Diese Partnerschaften werden durch eine Zusammenarbeitsvereinbarung geregelt. Strategische Partner der Post sind auch verpflichtet, ein externes Performance-Rating zur Nachhaltigkeit vorzulegen (siehe «Verankerung der Nachhaltigkeit in der Beschaffung»).  Auch bei Beschaffungen im Rahmen strategischen Partnerschaften werden die beschaffungs- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben eingehalten.

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