Deklarieren und verzollen
Waren ins Ausland

Weltweit gilt die Regelung: Für Postsendungen mit Wareninhalt werden die Sendungs- und Inhaltsangaben für den Export elektronisch erfasst und dem Bestimmungsland vorab übermittelt. Dank der elektronischen Übermittlung der Inhaltsangaben können Sendungen mit Wareninhalt rascher als bisher verarbeitet und verzollt werden.

Waren online deklarieren

Waren in der Filiale deklarieren
Sendung ins Ausland versandfertig aufbereiten lassen

Falls Sie das Erfassen der Sendungs- und Inhaltsangaben nicht selber machen wollen oder können, bringen Sie Ihre Sendung einfach in eine eigenbetriebene Filiale der Post. Unser Personal wird, gegen einen Aufpreis von CHF 5.00, Ihre Sendungsdaten erfassen und die Sendung versandfertig mit den nötigen Zolldokumenten aufbereiten.

Wann braucht es zusätzlich Dokumente für den Zoll?
Vor allem bei Handelswaren

In folgenden Fällen werden zum Frachtbrief für Warensendungen oder zur Zolldeklaration für Dokumenten- und Kleinwarensendungen noch zusätzliche Dokumente benötigt.

Bringen Sie die Dokumente bei der Sendungsaufgabe einfach in die Filiale mit. Wenn Sie, als Geschäftskunde mit Rechnungsbeziehung, die Sendung versandfertig anliefern oder bei sich abholen lassen, bringen Sie die Dokumente zusammen mit der Zolldeklaration in einer transparenten Dokumententasche aussen auf der Sendung an. Beachten Sie, dass für Sendungen nach Deutschland, Österreich, in französischsprachige Länder und nach Italien Sie den Sendungsinhalt in der jeweiligen Landessprache deklarieren können. Für alle anderen Fälle ist Englisch die Regel.

Weitere Informationen zur «Zolldeklaration (CN22/23)», zum «Frachtbrief» und zu weiteren Dokumenten für den internationalen Warenversand, finden Sie in der Übersicht «Begleitpapiere für den internationale Versand».

Hintergründe zum Export von Waren
Electronic Advance Data (EAD)

Weltweit gilt die Regelung: Für Postsendungen mit Wareninhalt werden die Sendungs- und Inhaltsangaben für den Export elektronisch erfasst und dem Bestimmungsland vorab übermittelt. Diese Regelung gilt für alle Länder, weltweit. Dank der elektronischen Übermittlung der Inhaltsangaben können Sendungen mit Wareninhalt rascher als bisher verarbeitet und verzollt werden. Zusätzlich unterstützen vereinheitlichte Adresslabels das Erfassen der Trackingereignisse und sorgen für eine bessere Qualität in der Sendungsverfolgung.

Häufig gestellte Fragen

Eine Frau beim Öffnen von einem Paket

Im- und Exportverzollung für Geschäftskunden
Wichtig zu wissen

  • Wenn Sie mit PostPac International versenden, werden Zoll und Mehrwertsteuer dem Empfänger verrechnet.
  • Waren in über 100 Länder können Sie mit DDP versenden (Delivered Duty Paid). Ihr Empfänger muss so keine Zölle und Steuern bezahlen.
  • Für Zollanmeldungen benötigen Sie in jedem Fall eine UID-Nummer.
  • Wenn Sie Waren in die EU versenden, benötigen Sie die EORI-Nummer Ihres Käufers, ausgenommen für den privaten Gebrauch.

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