Deklarieren und verzollen
Waren ins Ausland
Weltweit gilt die Regelung: Für Postsendungen mit Wareninhalt werden die Sendungs- und Inhaltsangaben für den Export elektronisch erfasst und dem Bestimmungsland vorab übermittelt. Dank der elektronischen Übermittlung der Inhaltsangaben können Sendungen mit Wareninhalt rascher als bisher verarbeitet und verzollt werden.
Waren online deklarieren
Waren in der Filiale deklarieren
Sendung ins Ausland versandfertig aufbereiten lassen
Falls Sie das Erfassen der Sendungs- und Inhaltsangaben nicht selber machen wollen oder können, bringen Sie Ihre Sendung einfach in eine eigenbetriebene Filiale der Post. Unser Personal wird, gegen einen Aufpreis von CHF 5.00, Ihre Sendungsdaten erfassen und die Sendung versandfertig mit den nötigen Zolldokumenten aufbereiten.
Wann braucht es zusätzlich Dokumente für den Zoll?
Vor allem bei Handelswaren
In folgenden Fällen werden zum Frachtbrief für Warensendungen oder zur Zolldeklaration für Dokumenten- und Kleinwarensendungen noch zusätzliche Dokumente benötigt.
Bringen Sie die Dokumente bei der Sendungsaufgabe einfach in die Filiale mit. Wenn Sie, als Geschäftskunde mit Rechnungsbeziehung, die Sendung versandfertig anliefern oder bei sich abholen lassen, bringen Sie die Dokumente zusammen mit der Zolldeklaration in einer transparenten Dokumententasche aussen auf der Sendung an. Beachten Sie, dass für Sendungen nach Deutschland, Österreich, in französischsprachige Länder und nach Italien Sie den Sendungsinhalt in der jeweiligen Landessprache deklarieren können. Für alle anderen Fälle ist Englisch die Regel.
Beinhaltet Ihre Sendung Handelswaren, also Waren mit einem Handelswert, so wird eine zusätzliche Handelsrechnung empfohlen in der der Wert der Ware ersichtlich ist.
Das Original der Handelsrechnung muss folgende Elemente enthalten:
- Beschreibung des Sendungsinhalts
- Warenwert
- Datum
- Originalunterschrift des Absenders auf jeder Rechnung sowie auf allen Kopien
Ist die Ware nicht für den Verkauf bestimmt ist auch eine Proforma-Rechnung genügend. Bei kostenfreien Warensendungen wie Mustern o.ä, die dem Empfänger nicht in Rechnung gestellt werden, genügt der Vermerk «Rechnung nur für Zollzwecke» (engl. «value for customs purposes only») anzubringen.
Handelsrechnung online erstellen
Wenn Sie Ihre Sendung mit dem Onlinedienst «Frachtbrief erstellen» für Warensendungen und «Begleitpapiere Kleinwaren International» für Dokumenten- und Kleinwarensendungen deklarieren, wird bei der Sendungserfassung, zusammen mit den entsprechenden Zolldokumenten, automatisch eine konforme Handelsrechnung zum Ausdrucken erstellt.
Beinhaltet Ihre Sendung Waren deren Wert CHF 1000.00 übersteigt so wird eine Ausfuhrdeklaration benötigt. Die Ausfuhrdeklaration bzw. Veranlagungsverfügung ermöglicht Ihnen die Rückerstattung der Mehrwertsteuer für exportierte Waren ab einem Warenwert von CHF 1000.00. Zudem nutzen die Behörden die Angaben für die Aussenhandelsstatistik.
Unterliegen Ihre Waren einer Export- oder Importbewilligung in der Schweiz bzw. entsprechenden Empfängerland so wird eine schriftliche, behördliche Ausfuhrbewilligung benötigt.
Für den Versand von Waren in die angrenzenden Gebiete Büsingen und Samnaun gelten zum Teil besondere Bestimmungen. Diese betreffen insbesondere die Preise und die Frankatur, teilweise auch die Kennzeichnung.
Weitere Informationen zur «Zolldeklaration (CN22/23)», zum «Frachtbrief» und zu weiteren Dokumenten für den internationalen Warenversand, finden Sie in der Übersicht «Begleitpapiere für den internationale Versand».
Hintergründe zum Export von Waren
Electronic Advance Data (EAD)
Weltweit gilt die Regelung: Für Postsendungen mit Wareninhalt werden die Sendungs- und Inhaltsangaben für den Export elektronisch erfasst und dem Bestimmungsland vorab übermittelt. Diese Regelung gilt für alle Länder, weltweit. Dank der elektronischen Übermittlung der Inhaltsangaben können Sendungen mit Wareninhalt rascher als bisher verarbeitet und verzollt werden. Zusätzlich unterstützen vereinheitlichte Adresslabels das Erfassen der Trackingereignisse und sorgen für eine bessere Qualität in der Sendungsverfolgung.
Häufig gestellte Fragen
Oft sind Sendungen bei einer lokalen Zollstelle im Bestimmungsland gelagert, weil entweder der Empfänger Selbstverzollerstatus hat oder die Inhaltsdeklaration für den ausländischen Zoll ungenügend ist.
In der Regel benachrichtigt die Zollstelle in diesen Fällen den Empfänger. Sollte dem nicht so sein, können Sie sich als Empfänger mit Ihrer Filiale oder direkt mit der zuständigen Zollstelle in Verbindung setzen.
Wenn die Kontaktaufnahme erfolglos bleibt oder wenn Ihnen die Zollstelle nicht bekannt ist, wenden Sie sich bitte an uns. Wir bitten die ausländische Postverwaltung dann um genauere Informationen und klären ab, wie Sie weiter vorgehen müssen.
Über Ein- und Ausfuhrbestimmungen können Sie sich hier informieren:
Im Internet auf der Seite www.post.ch/info-int unter «Einfuhrbestimmungen»
Auf der Website des Zolls www.zoll.ch
Auf den verschiedenen Zollämtern in Basel, Zürich oder Genf
Bei den Botschaften oder konsularischen Vertretungen der verschiedenen Länder
Sendungen mit Bargeld sind im internationalen Postverkehr nicht zugelassen. Die Post übernimmt im Fall von Verlust oder Raub keinerlei Haftung (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen Postdienstleistungen der Schweizerischen Post; Ziff. 2.6 sowie 4.4.2).
Bitte verwenden Sie deshalb für Geldtransfers die Produkte von PostFinance (Cash international, Giro international, usw.). Informationen dazu erhalten Sie hier: Cash international
Im- und Exportverzollung für Geschäftskunden
Wichtig zu wissen
- Wenn Sie mit PostPac International versenden, werden Zoll und Mehrwertsteuer dem Empfänger verrechnet.
- Waren in über 100 Länder können Sie mit DDP versenden (Delivered Duty Paid). Ihr Empfänger muss so keine Zölle und Steuern bezahlen.
- Für Zollanmeldungen benötigen Sie in jedem Fall eine UID-Nummer.
- Wenn Sie Waren in die EU versenden, benötigen Sie die EORI-Nummer Ihres Käufers, ausgenommen für den privaten Gebrauch.
Ihre Kontaktmöglichkeiten
So erreichen Sie uns
Rufen Sie uns an
CHF 0.08/Min. vom Schweizer Festnetz
Montag bis Freitag, 8.00-12.00 Uhr, 13.30-17.30 Uhr
+41 848 48 48 47
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