Sicherer Versand
Zusatzleistung Gefahrgut (LQ) für Paketsendungen
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Welche gefährlichen Güter in welchen Mengen versendet werden dürfen, stehen in den ADR-Vorschriften unter Kapitel 3.4, in der Tabelle 3.2 A, Spalte 7a. Dort sind die Mengen aufgelistet, die pro Innenverpackung zugelassen sind.
Steht in der Spalte 7a der Wert 0, darf das Gefahrgut nicht als «Gefahrgut in begrenzten Mengen» versandt werden.
Gefahrgut | UN-Nummer | Maximal zulässige Menge pro Innenverpackung |
---|---|---|
Parfumflaschen | UN 1266 | bis zu 5 Liter |
Spraydosen | UN 1950 | bis zu 1 Liter |
Zündhölzer | UN 1944 | bis zu 5 kg |
Benzin | UN 1203 | bis zu 1 Liter |
Campinggas | UN 2037 | bis zu 1 Liter |
Brennspiritus | UN 1170 | bis zu 1 Liter |
Brennpaste flüssig | UN 1993 | bis zu 1 Liter |
Haarfärbemittel/Bleichmittel | UN 2984 | bis zu 5 Liter |
Farben / Lacke / Beizen / Verdünnungsmittel mit Lösungsmittel | UN 1263 | bis zu 5 Liter |
Autobatterien | UN 2794 | mit bis zu 1 Liter Säure (separat) als Inhalt in Kunststoffverpackungen |
Diese Liste ist nicht abschliessend.
- Explosive Stoffe und Gegenstände wie Feuerwerke, Tischbomben, Wunderkerzen, Raketen, Fontänen usw.
- Gasflaschen für den Grill
- Lithiumbatterien für E-Bikes
- Lithiumbatterien mit mehr als 100 Wattstunden Energie
- Radioaktive Stoffe
Was muss ich beachten?
Richtig verpacken und kennzeichnen
Die Post akzeptiert Gefahrgutsendungen zur Beförderung im Paketkanal, die den Standardmassen für Pakete entsprechen und die die Strassen- und Schienenverkehrsbestimmungen einhalten:
Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
- Der maximale Inhalt pro Innenverpackung darf nicht überschritten werden. Maximale Mengenangaben je nach Gefahrgut stehen im ADR in der Tabelle 3.2, Spalte 7a. und im Sicherheitsdatenblatt Ihrer Ware.
- Das fertig verpackte Versandstück darf maximal 30 kg schwer sein.
- Das Gefahrgut ist mit einer vorschriftsgemässen Innenverpackung (z.B. gut verschlossene Flasche) sowie einer geeigneten Aussenverpackung (z.B. robuster Karton oder Dispobox) verpackt.
- Die Innenverpackung ist gut gepolstert und gegen Verrutschen gesichert; sie darf die Aussenverpackung nicht beschädigen und muss dicht sein.
- Die Aussenverpackung muss den Inhalt sicher schützen.

Folgende Angaben müssen auf dem Paket (Versandstück) angebracht werden:
- Eine dem Gefahrgut angepasste witterungsbeständige Gefahrgutetikette
- Bruttogewicht
- Ein Zusatzleistungsbarcode LQ
- UN-Nummern der verpackten Gefahrgütern
- Bei Flüssigkeiten: Ausrichtungspfeile auf zwei gegenüberliegenden Seiten des Versandstücks
- Für mehr Sicherheit können Gefahrgutsendungen mit der Zusatzleistung «Signature» kombiniert werden; die Sendung wird so nur gegen Unterschrift übergeben.
- Für eine elektronische Adressierung besuchen Sie unseren Onlinedienst «Paketetikette Inland».
Alle Gefahrgutsendungen, die im Paketkanal befördert werden können, müssen zudem gemäss nachfolgenden Regeln gekennzeichnet werden.

Haftung der Post
Es gelten die Haftungslimiten der gewählten Versandart.
Haftung des Absenders
Als Absender sind Sie dafür verantwortlich, dass Sie im Paketkanal nur als LQ erlaubte Güter versenden und diese korrekt verpackt und gekennzeichnet sind.
Bei Zuwiderhandlung muss die Post Ihnen die Schäden und Folgeschäden in Rechnung stellen und ist verpflichtet, bei groben Verstössen eine Anzeige zu erstatten.