Sicherer Versand gefährlicher Güter
Zusatzleistung Gefahrgut (LQ) für Paketsendungen

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Die Zusatzleistung «Gefahrgut LQ» (Limited Quantities) ermöglicht Ihnen den Versand von im Paketkanal erlaubten gefährlichen Gütern.

Beispiele für erlaubte Gefahrgüter:

  • Gefahrgut in begrenzten Mengen, gemäss Kapitel 3.4 ADR, wie z.B.
    • Spraydosen maximal 1 L pro Gebinde
    • Farbverdünner (UN 1263 Packgruppe II maximal 5 L pro Gebinde)
    • Parfüm maximal 5 L pro Gebinde
    • Händedesinfektionsmittel maximal 1 L pro Gebinde
  • Lithiumbatterien mit maximal 100 Wh Leistung gemäss Sondervorschrift 188 ADR (KEINE E-BIKE AKKUS!)
  • Trockeneis, z.B. als Kühlmittel gemäss Abschnitt 5.5.3 ADR

Erste Informationen zu den Vorgaben zum Gefahrgutversand als Paket entnehmen Sie bitte dem Handbuch Gefahrgut (PDF, 431.3 KB)[Media | Not Accessible].

Weitere Auskünfte über die akzeptierten Gefahrgüter erhalten Sie bei gefahrgut@post.ch.

Als Absender sind Sie dafür verantwortlich und haftbar, dass nur erlaubte Güter im Paketkanal aufgegeben werden und die gefährlichen Güter sicher verpackt, sowie korrekt gekennzeichnet sind. Bei allen im Paketkanal versandten Gefahrgutsendungen ist der Zusatzleistungsbarcode Gefahrgut LQ aufzubringen.

Der Versand einer Gefahrgutsendung ist kostenpflichtig und kostet am Schalter CHF 1.10 inkl. MWST, bzw. CHF 1.00 exkl. MWST für Geschäftskunden (Listenpreis).

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