Gefahrgut innerhalb der Schweiz und Liechtenstein
Wie versenden?
Viele Güter gelten für den Versand als gefährlich. Dies trifft auch auf scheinbar harmlose Dinge wie Parfum, Mobiltelefone, Lithiumbatterien oder Alkohol, aber auch auf verschiedene biologische oder chemische Substanzen zu.
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Für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein bietet Ihnen die Post ein umfassendes Angebot für den Versand von Gefahrgut an.
Das Angebot unterscheidet sich je nach Versandkanal, Art des Gefahrguts, Menge der verpackten Güter pro Versandstück und Menge der versendeten Güter pro Beförderungseinheit.
Für den Paketkanal haben wir ein Standardangebot geschaffen, damit Sie Ihre im Paketkanal erlaubten gefährlichen Güter sicher und kostengünstig versenden können.
Im Briefkanal zugelassen sind «Freigestellte medizinische/veterinärmedizinische Laborproben», «Gebrauchtes medizinisches Instrument/Gerät» und «UN3373 - Biologischer Stoff Kategorie B» gemäss ADR.
- Angebote für Brief- und Paketkanal sowie Transport
- Gesetzeskonformes Versenden
- Sicheres Versenden
Was ist Gefahrgut?
Als Gefahrgut werden gefährliche Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände bezeichnet, die aufgrund ihrer Eigenschaften für den Transport als gefährlich eingestuft werden.
Die Kriterien, nach denen gefährliche Güter als Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften für die Strasse gelten, sind im «Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse» (ADR) geregelt.
Als gefährlich für den Transport auf der Strasse sind chemische Substanzen oder ansteckungsgefährliche biologische Stoffe, aber auch viele Alltagsprodukte eingestuft, wie beispielsweise:
- Farben
- Parfüm
- Feuerzeuge, Zündhölzer
- Feuerwerk
- Verdünner
- Händedesinfektionsmittel
- Spraydosen
- Lithiumbatterien und Geräte, in denen Lithiumbatterien eingebaut sind
- Reinigungsmittel wie Abflussreiniger und starke Entkalkungsmittel
- Autobatterien
- usw.
Voraussetzung
Als Absender gefährlicher Güter sind Sie dafür verantwortlich, dass Sie der Post nur korrekt klassierte, gekennzeichnete und ordnungsgemäss verpackte Gefahrgüter übergeben und die Annahmebeschränkungen der Versandkanäle Brief, Paket und Stückgut beachten.
Weitere Informationen finden Sie im Handbuch «Gefahrgut» (PDF, 431.3 KB)[Media | Not Accessible].
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für den Transport gefährlicher Güter auf der Strasse finden Sie in den nationalen Vorschriften der SDR (Verordnung über den Transport gefährlicher Güter auf der Strasse) und in den internationalen Vorschriften ADR, dem internationalen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (nachzulesen beim Bundesamt für Strassen (ASTRA)).
Wer diese Vorgaben nicht einhält, macht sich strafbar. Im Zweifelsfall bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.
Wichtig zu wissen
Zur Beförderung erlaubte Güter
Im Paketkanal dürfen gefährliche Güter versendet werden, die aufgrund ihrer Eigenschaften oder aufgrund der verpackten Menge teilweise oder vollständig von den Transportvorschriften des ADR freigestellt sind.
Im Briefkanal dürfen nur gefährliche Güter versendet werden, die als biologischer Stoff, Kategorie B, gebrauchtes medizinisches Instrument, bzw. Gerät oder als freigestellte medizinische oder freigestellte veterinärmedizinische Probe klassiert werden.
Bitte beachten Sie die Beförderungsausschlüsse im Handbuch «Gefahrgut» (PDF, 431.3 KB)[Media | Not Accessible].
Menge, Verpackung und Kennzeichnung
Weitere Informationen zu den erlaubten Gütern, sowie zu Verpackung und Kennzeichnung für den Versand, finden Sie im Handbuch «Gefahrgut» (PDF, 431.3 KB)[Media | Not Accessible].
Auch Laborproben lassen sich per Post verschicken. Alles Wichtige dazu erfahren Sie im Factsheet Laborproben (PDF, 345.9 KB).
Haftung des Absenders
Als Absender sind Sie dafür verantwortlich, dass uns nur gefährliche Güter zur Beförderung übergeben werden, die im Brief- oder Paketkanal befördert werden dürfen. Zudem müssen Sie sicherstellen, dass die gefährlichen Güter gemäss den Transportvorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) korrekt klassiert, gekennzeichnet und verpackt sind. Wer diese Richtlinien nicht einhält, macht sich strafbar. Im Zweifelsfall bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.
Haftung der Post
Es gelten die Haftungslimiten der gewählten Versandart.
Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten und zum korrekten Versand von Gefahrgut? Wir beantworten Ihnen diese gerne. Schreiben Sie uns an gefahrgut@post.ch.
Angebot und Preise
Biologische Laborsendung
Für den Versand von Laborproben im Briefkanal als A-Post oder als Geschäftsantwortsendung (GAS) in der Schweiz und Liechtenstein. Bitte beachten Sie die Mengen-, Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften.
Gefahrgut als Paket
Angebot und Preise für den Versand Ihres Gefahrguts als Paket. Bitte beachten Sie die Mengen-, Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften.
Grössere Mengen Gefahrgut transportieren
Für den Versand von grösseren Mengen Gefahrgut gibt es entsprechende Beförderungskanäle. Transport Ihres Gefahrguts als Stückgut in der Schweiz und Liechtenstein. Bitte beachten Sie die Mengen-, Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften.
Gefahrgut international transportieren
International können wir Gefahrgut auf dem Landweg transportieren. Sie haben die Wahl, ob per Kurier, als Stückgut oder in ganzen Lastwagenladungen, Lassen Sie sich von uns beraten.

«pro clima»-Versand
Alle Versandprodukte der Post werden ohne Aufpreis für Sie CO2-kompensiert zugestellt.
Die Post reduziert nicht nur CO2 – beispielsweise durch den Einsatz von Elektrofahrzeugen – sie stellt auch alle PromoPost-Sendungen CO2-kompensiert zu, indem sie in qualitativ hochstehende Klimaschutzprojekte investiert.
Mehr Informationen finden Sie unter www.post.ch/klima.
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