Gefahrgut innerhalb der Schweiz und Liechtenstein
Gefährliche Güter sicher versenden
Einige Güter werden für den Versand als gefährlich eingestuft. Für sie gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. Dies trifft auch auf scheinbar harmloses wie Parfüm, Mobiltelefone, Lithiumbatterien oder Spraydosen zu. Solches Gefahrgut benötigt für den Postversand eine besondere Kennzeichnung und Verpackung.
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Für den Postversand innerhalb der Schweiz erlaubtes Gefahrgut transportiert die Post als Paket. Für Biologische Laborsendungen ist auch Briefversand möglich. Nicht im Paketkanal erlaubte gefährliche Güter sind unter gewissen Voraussetzungen als Stückgut-Transport möglich.
So funktioniert's
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Informieren Sie sich im Handbuch (PDF, 1.8 MB)[Media | Not Accessible] und den gesetzlichen Grundlagen, ob Ihr Gut ein Gefahrgut ist und welche Vorschriften gelten.
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Verpacken Sie das Gefahrgut vorschriftsgemäss.
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Kennzeichnen Sie das Paket korrekt.
Welches Gefahrgut ist verboten?
Im Briefversand sind gefährliche Güter verboten. Ausnahme bilden biologische Laborsendungen.
Im Paketversand sind viele gefährliche Güter verboten, die zu grosse Risiken aufweisen. Zum Beispiel:
- Nicht auslaufsichere Autobatterien
- Defekte Lithiumbatterien
- E-Bike-Akkus
- Feuerwerk, Tischbomben
- Radioaktive Stoffe
- Gasflaschen
Die Liste ist nicht abschliessend.
Weitere Informationen finden Sie im Handbuch Gefahrgut (PDF, 1.8 MB)[Media | Not Accessible].
Als Brief oder Paket verbotenes Gefahrgut, ist in vielen Fällen für den Stückgut-Transport zugelassen.
Erlaubtes Gefahrgut im Paketversand
Die Zusatzleistung «Gefahrgut» ermöglicht Ihnen, erlaubte gefährliche Güter in entsprechender Menge und korrekt verpackt als Paket zu versenden.
Beispiele für erlaubtes Gefahrgut:
- Spraydosen, maximal 1 L pro Gebinde
- Farbverdünner (UN 1263), maximal 5 L pro Gebinde
- Parfüm, maximal 5 L pro Gebinde
- Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis, maximal 1 L pro Gebinde
- Lithiumbatterien bis maximal 100 Wh Leistung
- Trockeneis
Weitere Angaben zu erlaubten Mengen, der korrekten Verpackung und Deklaration finden Sie im Handbuch Gefahrgut (PDF, 1.8 MB)[Media | Not Accessible].
Angebote für Gefahrgut-Transport
Für den Transport von gefährlichen Gütern bieten wir Ihnen ein umfassendes Angebot. Damit ermöglichen wir Ihnen, Gefahrgut sicher und kostengünstig innerhalb der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein zu versenden.
Wichtig zu wissen
Als Absenderin oder Absender sind Sie dafür verantwortlich, die Gefahrgut-Vorschriften einzuhalten.
Unsere Supportstelle informiert Sie gerne über die inländischen Versandvorschriften bei der Post. Jedoch liegt es in Ihrer Verantwortung, dass die gesetzlichen Vorschriften und die maximal zulässigen Mengen eingehalten werden.
Wir übernehmen ausschliesslich korrekt gekennzeichnete und ordnungsgemäss verpackte Sendungen.
Ein Verstoss gegen diese Vorschriften kann zu Mehrkosten oder auch zu einem Strafverfahren führen.
Die Post behält sich das Recht vor, allfällige Umtriebe, Schäden oder Kosten aufgrund nicht deklarierter, verbotener oder ungenügend verpackter Gefahrgüter einzufordern.
Die gesetzlichen Grundlagen für den Transport gefährlicher Güter sind in den folgenden beiden Vorschriften geregelt:
- Verordnung über den Transport gefährlicher Güter auf der Strasse, SDR
- Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse, ADR
Details dazu erfahren Sie direkt beim Bundesamt für Strassen ASTRATarget not accessible.
Haben Sie Fragen zum Versand von Gefahrgut?
Kontaktieren Sie uns. Wir helfen gerne.
Schreiben Sie uns
Senden Sie Ihre Anfrage zu Sendungen mit Gefahrgut im Inland direkt online an unsere Spezialisten.
Adresse
Post CH AG
Contact Center Post
Wankdorfallee 4
3030 Bern