Gefahrgut im internationalen Postverkehr
Was darf mit, was nicht?
Viele Alltagsgegenstände gelten für den Versand als gefährlich. Dies trifft auch auf scheinbar harmlose Dinge wie Parfum, Mobiltelefone oder Alkohol zu.
Was gilt als Gefahrgut?
Als Gefahrgut gilt, was beim Transport die Sicherheit von Personen, Infrastruktur oder Umwelt gefährden kann. Dazu zählen auch alltägliche Produkte wie Parfum, Mobiltelefone Alkohol und mehr. Diese harmlos erscheinenden Artikel haben potenziell gefährliche Eigenschaften. Beispielsweise können sie explosiv, leicht entzündbar, giftig oder ätzend sein.
Im internationalen Postverkehr gelten die gesetzlichen Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO (Dangerous Goods Regulation und Annex 18), sowie der Schweizerischen Lufttransportverordnung (LtV Art. 16).
Gemäss diesen Vorgaben ist es der Post untersagt, ausser wenigen Ausnahmen, gefährliche Güter per Luftpost zu transportieren. Wir befördern nur, was diesen gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Sie als Absender sind für die Einhaltung dieser Vorgaben, sowie für die klare, eindeutige und wahrhaftige Inhaltsdeklaration verantwortlich.
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie,
… dass Sie diese Vorgaben einhalten und Kenntnis davon genommen haben, dass Ihre Sendung im Rahmen von Sicherheitskontrollen geöffnet werden kann.
… Kenntnis genommen zu haben, dass Sie für die falsche Deklaration und allfälligen Schäden haftbar gemacht werden können und dass dies zu einer Strafverfolgung führen kann.

Was ist verboten?
Aus rechtlichen, gesundheitlichen oder Sicherheitsgründen sind wir nicht berechtigt, diese neun Klassen verbotener, gefährlicher Güter international zu transportieren. Die Liste ist nicht abschliessend.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Artikel transportiert werden darf, wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst unter 0848 48 48 47.
Was ist erlaubt?
Sendungen richtig deklarieren
Ungefährliche Waren müssen eindeutig als solche deklariert werden (auf dem CN-Zollzettel oder Frachtbrief). Dabei muss klar sein, dass es sich nicht um Gefahrgut handelt. Vermeiden Sie vage Bezeichnungen und beschreiben Sie die Inhalte präzise.
Leider können wir Sendungen nicht annehmen, wenn die Beschreibung nicht eindeutig ist. Beispielsweise bei Begriffen wie «Medikamente», «Kosmetika» oder «Spielsachen».
Unzulässige Bezeichnung | Warum nicht? | Zulässige Beispiele |
---|---|---|
Keine oder vage Beschreibungen wie «verschiedene Waren», «Geschenk», «Präzisionsinstrumente» usw. | Inhalt ist nicht bekannt | Portemonnaie, Buch, CD |
Haushaltsartikel | Kann Spraydosen und Druckgasflaschen enthalten | Lebensmittel, Pfanne |
Sportartikel | Kann Aerosol enthalten | Schläger, Schuhe |
Campingartikel | Kann Gasflaschen enthalten | Schlafsack |
Tauchartikel | Kann Sauerstoffflaschen enthalten | Neoprenanzug, Hydroskop, Schnorchel |
Medikamente | Kann medizinischen Alkohol enthalten | Nicht brennbare Medikamente |
Kosmetika | Kann brennbare Parfums, Maniküreartikel, Nagellackentferner enthalten | Seife, Lippenstift |
Automobilkomponenten | Kann brennbare Kraftstoff-Additive, Aerosole und komprimiertes Gas enthalten | Spiegel, Sitzbezug |
Spielzeug | Kann Batterien enthalten | Bauklötze, Brettspiel |
Lithium-Batterien
Handys, MP3-Player, digitale Kameras usw., die Lithium-Batterien beinhalten, sind im internationalen Posttransport zugelassen, sofern die Batterie im Gerät installiert und in einem einwandfreien Zustand ist. Jedes Paket darf maximal zwei Batterien oder vier Zellen beinhalten. Die Leistung der Lithium-Ionen-Batterien darf nicht mehr als 20 Wh pro Zelle oder 100 Wh pro Batterie aufweisen. Lithium-Metall-Batterien dürfen nicht mehr als 1 g Lithium pro Zelle und 2 g Lithium pro Batterie enthalten. Lose oder beschädigte Lithium-Batterien sind nicht zugelassen. Es obliegt dem Kunden, sich vor dem Versand beim Hersteller oder Verkäufer über die Art und Leistung der Batterien zu erkundigen.

Biologische Proben
Zugelassen sind medizinische oder veterinärmedizinische Proben, bei denen nur eine minimale Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie Krankheitserreger enthalten. Zum Beispiel Blut- und Urinproben zur Untersuchung, Dopingtests oder Biopsien.
Nicht zulässig sind ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie A, die bei gesunden Menschen oder Tieren eine dauerhafte Behinderung oder Todesfolge haben können, sowie klinische Abfälle, zum Beispiel bereits verwendete Nadeln.
Ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie B sind im Paketkanal zugelassen. Dies sind Stoffe, bei denen zwar eine Ansteckungsgefahr besteht, die aber bei Mensch und Tier keine dauerhafte Beeinträchtigung hervorrufen können.
Die Proben dürfen nur von instruierten Personen verpackt und versendet werden.

Gefahrgut transportieren
International können wir Gefahrgüter auf dem Landweg transportieren.
Sie möchten Gefahrgüter professionell transportieren? Per Kurier, als Stückgut oder in ganzen Lastwagenladungen?
Gerne helfen wir Ihnen weiter.
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