Zustelladressdaten bei der Schweizerischen Post
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Die Post betreibt eine Adressdatenbank mit aktuellen, künftigen und historischen Privat- und Geschäftsadressen. Diese Adressen benötigen wir, damit wir unseren gesetzlichen Auftrag (Zustellung von Postsendungen) erfüllen können. Indem wir die Adressen pflegen und bearbeiten, erbringen wir unsere Dienstleistungen effizient und stellen sicher, dass jährlich über 1700 Mio. Briefe und 180 Mio. Pakete ihren Weg zu den Empfängerinnen und Empfängern finden. Grundlage für die Bearbeitung der Zustelladressen ist Artikel 7 des Postgesetzes.
Wir verfügen über weitere Kundendatenbanken mit Adressdaten, welche wir für weitergehende Zwecke bearbeiten. Grundlage für die Bearbeitung dieser Adressdaten bilden in der Regel vertragliche Vereinbarungen.
Umgang mit Zustelladressdaten auf einen Blick
Sofern Sie mit uns keine zusätzlichen Verträge abgeschlossen haben und keine Einwilligungen zur Datenbearbeitung erteilt haben, bearbeiten wir Ihre Zustelladressdaten wie folgt:
Wir bearbeiten allgemeine Personendaten über Sie, z.B. Name und Kontaktdaten.
Wir bearbeiten Personendaten, die Sie uns zur Verfügung stellen.
Wir bearbeiten Personendaten, die wir über Sie erheben.
Wir nutzen Ihre Personendaten nicht für Marketing und Werbung.
Wir nutzen Ihre Personendaten nicht für weitere Zwecke ohne Zusammenhang mit der Kernleistung.
Wir geben Ihre Personendaten nicht an andere Unternehmen weiter, die selber entscheiden können, wie sie die Daten nutzen
Wir verkaufen Ihre Personendaten nicht.
Wir bearbeiten Ihre Personendaten auch ausserhalb der Schweiz und der dem EWR.
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Die Adressen erhalten wir in erster Linie durch Mitteilungen unserer Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitenden. Adressen aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen ergänzen den Adressbestand. Wir haben keinen Zugang zu eidgenössischen, kantonalen oder kommunalen Adressregistern, welche nicht öffentlich zugänglich sind. Mitarbeitende prüfen bei jeder Zustellung von Postsendungen, ob eine Adresse noch aktuell ist und ob sich adressierte Sendungen zustellen lassen.
Damit Sendungen korrekt zugestellt werden können, müssen Sie uns über Änderungen im Zusammenhang mit der Adresse informieren. Adressänderungen können Sie in den Postfilialen oder über das Kundenportal «Meine Post» melden. Die meisten Kundinnen und Kunden teilen uns ihre neue Adresse beim Erteilen eines Nachsendeauftrags mit.
Weiter erfassen wir eine neue/geänderte Adresse von Privat- oder Geschäftspersonen beim Zustellen von Sendungen, zum Beispiel wenn ein Hausbriefkasten neu angeschrieben wurde. Falsche Adressen (neue Strassenbezeichnungen, neue Gebäude, Zuzüger, Neugeborene, Todesfälle, Namensänderungen usw.) melden wir direkt an das Kompetenzcenter Adressen der Post.
Wir erhalten keine Privatadressen von Dritten, auch nicht von kommunalen, kantonalen oder eidgenössischen Behörden. Geschäftsadressen von neugegründeten Unternehmen erhalten wir aus dem Register der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID-Register) des Bundesamtes für Statistik.
Wir bearbeiten Adressdaten, um Postsendungen ordnungsgemäss zuzustellen und für damit zusammenhängende Prozesse.
Innerhalb des Konzerns erhalten alle Geschäftsbereiche und Mitarbeitenden Zugang zu den Adressen, welche sie für die Zustellung sowie die vor- und nachgelagerten Prozesse benötigen.
Indem wir Adressen bearbeiten, können wir unsere Dienstleistungen reibungslos und effizient erbringen. Wir bearbeiten Adressen dabei nur zum Zweck, Sendungen ordnungsgemäss zuzustellen und um Logistikprozesse zu optimieren. Innerhalb des Konzerns bearbeiten unterschiedliche Geschäftsbereiche die Adressdaten. Wir ziehen auch Dritte bei, die unter Umständen Einblick in die Daten erhalten können. Wir stellen in jedem Fall sicher, dass diese Daten zweckgebunden bearbeitet und die geltenden Datenschutzgesetze eingehalten werden.
Nutzen Sie unsere Onlinedienste oder schliessen Sie zusätzliche Dienstleistungsverträge mit uns ab, können die Zustelladressen auch für weitergehende Zwecke gemäss den vertraglichen Bestimmungen genutzt werden.
Die Zustelladressen werden in der Schweiz gespeichert und bearbeitet. Wir betreiben dazu ein Rechenzentrum.
Bei der Bearbeitung im Zusammenhang mit einer konkreten Dienstleistung werden die Adressdaten in weiteren Applikationen und Systemen bearbeitet. Wir sind dazu auf Lieferanten angewiesen, die teilweise aus dem Ausland auf die Adressdaten zugreifen oder diese im Ausland bearbeiten.
Um eine Dienstleistung zu erbringen (bspw. internationale Sendungen), kann es zudem sein, dass wir Adressen an ausländische Behörden (bspw. Zollbehörden) oder andere Postunternehmungen übermitteln müssen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Datenschutzhinweise zu Dienstleistungen. Alte Adressdaten werden während 10 Jahren historisiert und danach gelöscht.
Lieferanten der Post können im Rahmen von Wartungs- und Supportarbeiten aus dem Ausland Zugriff auf die Zustelladressen haben. Bearbeiten diese die Daten in einem Land, dessen Datenschutzgesetzgebung ein tieferes Schutzniveau bietet als die Schweiz, stellt die Post den angemessenen Schutz sicher durch den Abschluss entsprechender Standardvertragsklauseln, die von der Europäischen Kommission oder dem Schweizerischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) hierfür zur Verfügung gestellt werden.
Für die Übermittlung von Adressdaten im Rahmen des internationalen Postverkehrs bestehen entsprechende Vereinbarungen zwischen den Postgesellschaften, die ein angemessenes Datenschutzniveau definieren.
Wir behandeln Ihre Adressen verantwortungsvoll und betreiben keinen Adresshandel. Wir geben Zustelladressen nur in folgenden Fällen an Dritte weiter:
- wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind
- wenn Sie als betroffene Person mit der Weitergabe einverstanden sind
- wenn es zwingend erforderlich ist, um eine Leistung zu erbringen
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, Adressdaten im Zusammenhang mit dem Nachsenden, Umleiten oder Rückbehalten von Postsendungen weiterzugeben. In diesen Fällen müssen wir die Adressen mit anderen Anbietern von Postdiensten zweckgebunden austauschen.
Mit Einwilligung der Kundinnen und Kunden betreibt die Post Adressaktualisierungen für Dritte. Verfügt ein Unternehmen, eine Behörde oder eine Privatperson über eine alte Adresse und hat der Kunde seine Einwilligung zur Adressaktualisierung erteilt, gibt die Post die neue Adresse zu Adressaktualisierungszwecken dem Dritten weiter.
Zudem kann es sein, dass wir Adressen an ausländische Behörden (bspw. Zollbehörden) oder andere Postunternehmungen übermitteln müssen, um eine Dienstleistung erbringen zu können, zum Beispiel für internationale Sendungen. Die Übermittlung beschränkt sich jedoch immer auf das konkrete Ereignis. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Übrige Dienstleistungen.
Die Postgesetzgebung sieht den Informationsaustausch zwischen den Anbieterinnen von Schweizer Postdiensten vor, um korrekte Nachsendungen, Umleitungen und das Zurückbehalten von Postsendungen zu gewährleisten. Wir müssen Postdienstleister auf deren Begehren regelmässig über Nachsendeaufträge unserer Kundinnen und Kunden informieren (Art. 7 PG). Postdienstleister dürfen die Adressdaten ausschliesslich für ihre Zustellungsdienstleistungen bearbeiten.
Gemäss Registerharmonisierungsgesetz sind wir zudem verpflichtet, unsere Adressen Gemeinden zur Verfügung zu stellen. Adressen werden jedoch nur ausnahmsweise ausgetauscht und wir prüfen vorgängig die gesetzlichen Voraussetzungen.
Für alle anderen Fälle, in denen Adressen an Dritte weitergegeben werden sollen, muss die betroffene Person dazu eingewilligt haben.
So melden wir zum Beispiel Adressaktualisierungen an Dritte. Die Einwilligung der Kundinnen und Kunden dafür können uns die Kunden erteilen, wenn sie bei einem Wohnungswechsel einen Nachsendeauftrag erstellen. Durch die Adressaktualisierung vermeiden Kundinnen und Kunden auch nach Ablauf eines Nachsendeauftrags Retouren und unzustellbare Sendungen, ohne dass sie die Absender direkt informieren müssen.
Die Dritten müssen im rechtmässigen Besitz der alten Adresse sein, damit wir die neue Adresse weitergeben. Bei diesen Dritten handelt es sich primär um Schweizer Unternehmen, aber auch um Adressdienstleister wie zum Beispiel die Firmen KünzlerBachmann Directmarketing AG oder AZ Direct AG.
Die Dritten aktualisieren ihren Kundenstamm und nutzen die aktualisierten Adressen entsprechend dem von ihnen definierten Bearbeitungszweck. Wir sind nicht für die Weiterverwendung der aktualisierten Adresse durch die Dritten verantwortlich.
Sie möchten Ihre Einwilligung widerrufen, Dritten eine Adressaktualisierung zu melden? Das können Sie jederzeit im Kundenportal «Meine Post» oder über Kontakt tun.
Ferner können weitere gesetzliche Pflichten zur Weitergabe von Adressen bestehen.
Es ist uns wichtig, dass Sie kontrollieren können, wie Ihre Adressdaten verwendet werden.
Sie halten Ihre Adresse bei uns aktuell, indem Sie uns zum Beispiel melden, wenn Sie umziehen oder Ihren Namen ändern. Dadurch verpassen Sie keine Briefe und Pakete. Melden Sie uns eine Adressänderung einfach in Ihrer Postfiliale oder jederzeit online über das Kundenportal «Meine Post».
Sie möchten Ihre Einwilligung widerrufen, Dritten eine Adressaktualisierung zu melden? Das können Sie jederzeit im Kundenportal «Meine Post» oder über Kontakt tun. Es ist aufgrund der gesetzlichen Grundlagen nicht möglich, die Zustelladresse im zentralen Adressdatensystem zu löschen.
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V.1.0 / 09.2023