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Die Post ist als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft im vollständigen Besitz des Bundes. Vom Bund hat sie einen postalischen Grundversorgungsauftrag, der im Postgesetz und in der Postverordnung geregelt ist.

Unter dem postalischen Service public wird oftmals das gesamte Leistungsangebot der Post verstanden. Effektiv gehört aber nur ein Teil davon zur Grundversorgung. Zum Grundversorgungsauftrag der Post gehören die landesweite Zustellung von adressierten Briefen und Paketen an mindestens fünf Wochentagen, die landesweite Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften an sechs Wochentagen, Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs sowie der Betrieb eines flächendeckenden Poststellen- und Postagenturennetzes.

Die rechtlichen Vorgaben, die die Post im Bereich der Grundversorgung zu erfüllen hat, sind in der Postgesetzgebung festgehalten. Sie gehören zu den strengsten der Welt. Diese Vorgaben werden Jahr für Jahr von den zuständigen Aufsichtsbehörden überprüft und von der Post regelmässig erfüllt oder gar übertroffen. Mit diesen Werten weist der postalische Service public in der Schweiz auch im internationalen Vergleich eine Spitzenqualität auf. So werden A-Post-Briefe in Europa nirgends pünktlicher zugestellt als in der Schweiz. Ausserdem gibt es in keinem europäischen Land pro zehntausend Einwohnerinnen und Einwohner so viele Filialen und Filialen mit Partner wie hierzulande.

Der Grundversorgungsauftrag

Der Grundversorgungsauftrag: Zustellung von Sendungen an mind. 5 Wochentagen. Zeitungszustellung an 6 Wochentagen. Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs. Flächendeckendes Netz an Zugangspunkten.

Für die Leistungen der postalischen Grundversorgung erhält die Post keine Abgeltungen vom Bund. Der Bund gewährt der Post zwar ein Monopol auf Briefe bis 50 g. Dennoch finanziert die Post die Grundversorgung selbst. Dabei werden zum Teil unrentable Leistungen der Grundversorgung durch rentable Leistungen mitfinanziert; etwa der Briefversand in Berggebiete durch den Briefversand zwischen den Städten. Diese Solidarität gehört zum Schweizerischen Service public und ist Teil des Grundverständnisses der Post.

Damit der postalische Service public nicht im Status Quo verharrt, ist es aus Sicht der Post wichtig, eine breite Diskussion über die künftige Ausgestaltung und Finanzierung der Grundversorgung zu führen.

Positionspapiere

Anpassung der Postverordnung 2021

Die Anpassung der Postverordnung führt zu einem Ausbau und Präzisierungen des Grundversorgungsauftrages. Per 1.1.2021 treten Änderungen der Postverordnung in Kraft, die den Handlungsspielraum der Post in der Zustellung verringern, aber auch Vorgaben festschreiben, welche die Post bereits heute umsetzt.

Das Briefrestmonopol

Das Restmonopol für Inlandbriefe unter 50 Gramm leistet einen Beitrag zur Finanzierung der postalischen Grundversorgung. Wenn es aufgehoben würde, müsste sein Beitrag durch alternative Finanzierungsquellen ersetzt oder eine Anpassung der Grundversorgung geprüft werden.

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