Zustellzeitfenster
8 Zeitfenster zwischen 09.00 und 21.00 Uhr
Inhaltsbereich
Leistung
Montag bis Freitag |
Samstag |
9-12 Uhr |
9–12 Uhr |
11-14 Uhr |
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12–17 Uhr |
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16.30–18 Uhr |
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16.30–21 Uhr |
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17.30–19 Uhr |
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18.30–20 Uhr |
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19.30–21 Uhr |
So funktioniert’s
Aufgabe
Bitte geben Sie die Sendung an einer Annahmestelle für Geschäftskunden auf.
Zustellung
Für die Einhaltung des Zeitfensters gilt eine Toleranz von plus/minus 5 Minuten.
Das Zustellgebiet hängt vom gewählten Zustellzeitpunkt ab:
- Die Zustellzeitfenster 9–12 und 11–14 Uhr sind flächendeckend in der ganzen Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein erhältlich
- Die Zustellzeitfenster 12–17 und 16.30–21 Uhr sind für rund 95% der Haushalte in der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein möglich
- Die Zustellzeitfenster 16.30–18, 17.30–19,18.30–20 und 19.30–21 Uhr sind für rund 70% der Haushalte in der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein möglich
Die Zustellung erfolgt bei allen Zeitfenstern beim Hauseingang oder an einem anderen definierten Ort (z.B. Ablagekasten).
Ist der Empfänger nicht anwesend, und kann die Sendung nicht ins Ablagefach gelegt werden, so wird für Sendungen mit Zeitfenster 9–12, 11–14 oder 12–17 Uhr eine Abholungseinladung hinterlegt. Sendungen mit Zeitfenster ab 16.30 Uhr werden am folgenden Werktag (Mo–Fr) zugestellt. Das Zeitfenster ist nicht mehr gültig.

Kennzeichnung
Die Sendungen müssen mit dem Barcode für das entsprechende Zeitfenster versehen werden. Möglich sind auch kombinierte Barcodes für eine Basisleistung mit Zeitfenster bzw. einer weiteren Zusatzleistung:
- «Zeitfensterzustellung»
- «PostPac Priority» + «Zeitfensterzustellung»
- «PostPac Priority» + «Signature» + «Zeitfensterzustellung»
Bitte beachten Sie die genauen Adressierungsvorgaben in der Anleitung für den Versand von Swiss-Express- und Paketsendungen (PDF, 1.8 MB).
Sendungsankündigung
Den Empfängern werden die Sendungen und die Zustellzeitfenster automatisch von der Post angekündigt. Voraussetzung ist, dass sie den Onlinedienst «Meine Sendungen» aktiviert haben.
Als Versender können Sie die Sendung an die vom Empfänger angegebene Mobile-Nummer oder E-Mail-Adresse ankündigen lassen. Nutzen Sie dafür die Avisierungsservices (kostenpflichtig) in DataTransfer.
Preise
Der Zuschlag für die Zusatzleistung «Zeitfensterzustellung» auf den Paketpreis beträgt:
Zeitfenster |
Zuschlag in CHF (exkl. MWST) |
9-12 Uhr |
6.30 |
11–14 Uhr (Mo–Fr) |
6.30 |
12–17 Uhr (Mo–Fr) |
5.30 |
16.30–21 Uhr (Mo–Fr) |
7.30 |
16.30–18 Uhr (Mo–Fr) |
12.30 |
17.30–19 Uhr (Mo–Fr) |
11.30 |
18.30–20 Uhr (Mo–Fr) |
10.30 |
19.30–21 Uhr (Mo–Fr) |
10.30 |
9–12 Uhr (Sa) |
6.30* |
*in Kombination mit der Zusatzleistung «Samstagzustellung»
Dokumente
Für wen und Voraussetzungen
Die «Zeitfensterzustellung» richtet sich an Geschäftskunden, die z.B. einen Onlineshop betreiben und ihre Kunden zeitlich nach Wunsch beliefern wollen.
Das Angebot gilt für das Inland. Die Nutzung erfordert eine Rechnungsbeziehung mit der Post.
Die Nutzung der Zusatzleistung «Zeitfensterzustellung» ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
- Geschäftskundenstatus mit gültiger Frankierlizenz für den Paketversand
- Übermittlung der Zeitfenster-Sendungsdaten mittels DataTransfer
- Erstellen von Adressetiketten mit Barcodes:
- aus kundeneigenen Adressierungssystemen
- oder mittels Webservice «Barcode» (Datenübermittlung automatisch, eigene DataTransfer-Übermittlung entfällt)
- oder bzw. via Onlinedienst «Paketetiketten Inland» (Datenübermittlung automatisch, eigene DataTransfer-Übermittlung entfällt)
- Für die Zeitfenster 12–17, 16.30–21, 16.30–18, 17.30–19,18.30–20 und 19.30–21 Uhr Prüfung der Zustellbarkeit an der Empfängeradresse. Dies bedingt eine Anbindung an die Schnittstelle Digital Commerce API «Versandoptionen Post»
- Kennzeichnung der Sendungen mit dem Zusatzleistungsbarcode «Zeitfensterzustellung» für das gewünschte Zeitfenster
Weitere Informationen
Es gilt eine Toleranzgrenze von 5 Minuten vor oder nach dem bestellten Zeitfenster.
In folgenden Fällen gilt das Zeitfenster als eingehalten, auch wenn der dokumentierte Zustellzeitpunkt ausserhalb des bestellten Zeitfensters liegt:
- Zustellung an My Post 24-Automaten oder PickPost-Stellen, Briefkastenanlagen (wo keine Domizilzustellung), Postfach, postlagernd
- Zustellung an Geschäftskunden mit Spezialzustellung mittels Zustellliste Post
- Empfängerverfügungen
- Nach- und Rücksendungen
Für die Einhaltung des Zeitfensters gilt eine Toleranz von plus/minus 5 Minuten. Bei Verspätung haftet die Post nicht. Dies gilt für sämtliche Basis- und Zusatzleistungen. Ausnahmsweise kann bei der Nichterfüllung der Zusatzleistung «Zeitfensterzustellung (ZFZ)» der Preis für die Zusatzleistung zurückerstattet werden, ausser die Nichterfüllung sei auf Witterungsverhältnisse, Verkehrsbehinderungen oder andere Ursachen zurückzuführen, für die die Post keine Verantwortung trifft. Die Nichterfüllung der «ZFZ» muss der Post durch den Absender innerhalb von 30 Tagen seit dem Tag, an dem die «Zeitfensterzustellung (ZFZ)» nicht ordnungsgemäss erfolgte, schriftlich angezeigt werden.
Für die Zustellung der Sendungen bleiben Anweisungen der Empfänger vorbehalten (Allgemeine Geschäftsbedingungen «Postdienstleistungen» für Geschäftskunden (PDF, 142 KB)).
Haben Empfänger einen Nachsendeauftrag erteilt, werden Sendungen mit «Zeitfensterzustellung» auf der normalen Zustelltour ausgeliefert, ohne Beachtung des Zeitfensters.
Unzustellbare oder unerwünschte Sendungen retournieren wir dem Absender kostenpflichtig auf der normalen Zustelltour, ohne Beachtung des Zeitfensters.
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Montag bis Freitag: 07:30 - 18:00 Uhr
Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr
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