Hilfe und Kontakt
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Ich bin der Empfänger | Bitte wenden Sie sich an den Absender Ihrer Sendung. |
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Ich bin der Absender | Bei Laufzeitüberschreitung kann eine Nachforschung eingeleitet werden. Weitere Informationen zu den Laufzeiten internationaler Sendungen. |
Verfolgen Sie den Status Ihrer Sendung bequem über unseren Onlinedienst «Meine Sendungen».
Falls Sie noch kein Kundenlogin besitzen, registrieren Sie sich noch heute.
Steuern Sie den Empfang Ihrer Sendung selbst. Wenn Sie eine Sendung verpasst haben und es Ihnen nicht möglich ist, diese innert der vorgegebenen Frist mit der Abholungseinladung abzuholen, stehen Ihnen vier Möglichkeiten zur Auswahl:
- Fristverlängerung
- 2. Zustellung
- Weiterleitung
- Drittperson beauftragen (nur mit Abholungseinladung möglich)
Erfahren Sie mehr zu den Abholungsmöglichkeiten von verpassten Sendungen.
Privatkunden
Angebot | Zeitfenster | Direkter Link |
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Online mit Registrierung | Bis 2 Tage vor Ablauf | Adressänderung mit Nachsendung |
Telefonisch unter 0848 888 888 | Bis 2 Tage vor Ablauf | - |
Onlineformular | Bis 2 Tage vor Ablauf Kopie des Ausweises hochladen | Nachsendungen anpassen |
Postschalter | Bis 2 Tage vor Ablauf Ausweis erforderlich | - |
Geschäftskunden
Angebot | Zeitfenster | Direkter Link |
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Online mit Registrierung | Bis 2 Tage vor Ablauf | Adressänderung mit Nachsendung |
Onlineformular | Bis 2 Tage vor Ablauf Kopie Vertretungsbefugnis (HR-Auszug etc. ) und Ausweis hochladen | Nachsendungen anpassen |
Postschalter | Bis 2 Tage vor Ablauf Vertretungsbefugnis (z.B. HR-Auszug) und Ausweis erforderlich | - |
Was sind typische Formate der Sendungsnummern?
Postalische Sendungsnummern sind wie folgt zusammengesetzt:
Sendungstyp | Formatbeispiele Sendungsnummern |
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Pakete, Swiss-Express-Sendungen | 99.00.123456.12345678 |
Swiss-Kurier | 97.00.00123456 |
Briefe «Einschreiben (R)» | 98.00.123456.12345678 |
Briefe mit Letter ID | 12345678.123456.123456789 (RRN. Auftragsnummer. Sendungsnummer) |
Stückgut | 0031234567891234567 oder eigene Referenz |
Internationale Sendungen | CP123456789CN (Paketsendung), RC123456789DE (Briefsendung Einschreiben) oder LS123456789SG (Priority Plus) |
Wie gebe ich die Sendungsnummer in der Eingabemaske richtig ein?
Geben Sie die Sendungsnummer mit oder ohne Punkte, jedoch immer ohne Leerzeichen ein. Möglich sind zum Beispiel die beiden folgenden Eingaben: 99.00.123456.12345678 oder 990012345612345678.
Ist die Sendungsnummer nicht bekannt?
Um Sendungen zu verfolgen, benötigen Sie die Sendungsnummer, die jeder Sendung zugeordnet wird (siehe Beispiele unter «Sendungsnummern»: Was sind typische Formate der Sendungsnummern?). Kennen Sie die Sendungsnummer nicht, können Sie diese beim Absender in Erfahrung bringen.
Weshalb werden die Sendungsnummern bei Auslandssendungen nicht fortlaufend angezeigt?
Die letzte Ziffer vor den Buchstaben «CH» ist eine Prüfziffer und gehört nicht zum fortlaufenden Sendungszähler. Diese Ziffer hat somit keinen Einfluss auf die Sortierung der Sendungen. Der Sendungszähler ist fortlaufend. Beispiel: «RN 145 773 216 CH», «6» ist die Prüfziffer.
Weshalb kann ich die letzte Ziffer bei Auslandssendungen nicht selbst eintragen?
Die letzte Ziffer können Sie nicht eintragen, da es sich dabei um eine Prüfziffer handelt, die nicht zum fortlaufenden Sendungszähler gehört.
Bitte nehmen Sie telefonisch mit uns Kontakt auf: 0848 888 888
Inlandsendungen
Sendungstyp | Sendungen |
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Kurier-Sendungen | Swiss-Kurier «Turbo», «Rapid», «Standard» und Swiss-Kurier «Blitz» |
Express-Sendungen | Swiss-Express «Mond» und Swiss-Express «Mond» Sperrgut |
Pakete | PostPac Priority, PostPac Economy, Sperrgut Economy und Sperrgut Priority, PostPac Promo, Vinolog |
Briefe | Einschreiben (R), Einschreiben Prepaid, uneingeschriebene beleglose Briefnachnahmen (BLN), A-Post Plus, Dispomail, Gerichtsurkunden (GU), Betreibungsurkunden (BU), Briefe mit Letter ID (2D-Datamatrix), Retouren |
Auslandsendungen
Sendungstyp | Sendungen |
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Kurier-Sendungen | URGENT Waren und URGENT Dokumente |
Pakete | PostPac International Priority und Economy |
Briefe | Einschreiben (R) und PRIORITY Plus |
Pakete | General Logistics Systems (GLS) |
Pakete und Briefe | Express Mail Service (EMS) |
In folgendem Video erfahren Sie mehr über die Importverzollung.
Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Formular ausfüllen
Aus Datenschutzgründen können wir leider nur identifizierten Personen Auskunft über den Absender einer Sendung geben. Sie haben folgende Möglichkeiten:
Online erhalten Sie weitere Informationen mit dem Onlinedienst «Sendungen verfolgen».
Sie können auch Ihren Postschalter aufsuchen; dort erhalten Sie Auskünfte unter Vorweisung eines amtlichen Ausweises.
Der Onlinedienst «Sendungen verfolgen» zeigt nach der Verarbeitung einer Sendung verschiedene Meldungen an. Wollen Sie mehr über ein einzelnes Ereignis oder den allgemeinen Sendungsstatus wissen, finden Sie auf der Seite «Ereignisse Sendungen verfolgen» die entsprechenden Erklärungen.
Verfolgen Sie den Status Ihrer Sendung bequem über unseren Onlinedienst «Meine Sendungen».
Aus logistischen Gründen können eingeschriebene Briefe und Pakete erst am Tag nach der Avisierung abgeholt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter Empfangsmöglichkeiten und Empfängerleistungen.
Melden Sie die Beschädigung innerhalb von 8 Tagen nach Zustellung bei Ihrer Filiale. Dort erstellen wir ein Protokoll und prüfen danach, ob Sie Anspruch auf Schadenersatz haben.
Bitte bringen Sie folgendes mit:
- Sendungsinhalt
- Verpackung
- Sämtliche vorhandenen Lieferpapiere (Rechnung, Lieferschein etc.)
Melden Sie sich bitte über das Online-Formular. Falls möglich, fügen Sie bitte ein Bild der Sendung bei.
Bitte beachten Sie jedoch, dass in grösseren Städten und Agglomerationen auch private Zustellorganisationen Sendungen zustellen. So kann es vorkommen, dass Sie trotz Auftrag bei der Post andere Sendungen im Briefkasten vorfinden.
Ja. Mit einem Ausweis und einer notariell beglaubigten Vollmacht können Sie an jedem Postschalter einen Nachsende- oder Zurückbehalten-Auftrag für eine Drittperson erteilen.
Weshalb erhalte ich von Auslandssendungen nicht immer Unterschriften?
Die Unterschriften werden nur im Inland mit Scannern erfasst, es ist kein internationaler Standard. Im internationalen Versand sind Unterschriften nur beim Produkt URGENT verfügbar.
Kann ich als Absender den Zustellnachweis inkl. Unterschrift und Sendungsbild ausdrucken?
Sie können das Abfrageergebnis, die Unterschrift und das Sendungsbild zusammen in einem PDF ausdrucken. Voraussetzung dafür ist ein Programm zur Anzeige von PDF-Dateien.
Beim Ausdrucken der Unterschrift erscheint eine Fehlermeldung. Warum?
Das kann an den persönlichen Einstellungen des Webbrowsers liegen. Ändern Sie bei Internet Explorer die Einstellungen wie folgt:
- Internet Explorer aufrufen
- Unter «Extras» auf «Internetoptionen» klicken
- Menüpunkt «Erweitert» wählen
- Kontrollkästchen «Verschlüsselte Seiten nicht auf Datenträger speichern» deaktivieren
- OK-Button anklicken
Warum wird bei Sendungen, die eine Unterschrift verlangen, nicht immer eine angezeigt?
Aus organisatorischen Gründen können wir bei der Zustellung nicht in jedem Fall eine elektronische Unterschrift erfassen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen aber kostenlos eine Kopie der Unterschrift in Papierform zur Verfügung. Die Bestellung dafür können Sie online direkt in der «Sendungsverfolgung» mit dem entsprechenden Link auslösen.
Warum erhalte ich als Privatkunde keinen Zugriff auf diese zusätzlichen Daten (z.B. Unterschrift)?
Aus technischen und rechtlichen Gründen können ausschliesslich Kunden mit einer eigenen Frankierlizenznummer und Rechnungsbeziehung zur Post diese zusätzlichen, geschützten Daten von «Sendungen verfolgen» ansehen.
Was unternimmt die Post gegen den Missbrauch von Unterschriften, wie werden die Daten geschützt?
Nur der Absender der Sendung hat Zugriff auf die Unterschrift. Der Zugang ist ausschliesslich über «My Post Business» möglich und passwortgeschützt. Jeder Kunde kann heikle Daten lediglich mit seinen Frankierlizenzen abfragen.
Die Freigrenze von CHF 300.00 gilt nur im Personenverkehr, also wenn Sie persönlich die Grenze passieren. Für den Güterverkehr hat die Eidg. Zollverwaltung folgendes festgelegt: Sowohl für Mehrwertsteuer- als auch für Zollabgaben gibt es einen Freibetrag von CHF 5.00. Wird dieser überschritten, so muss eine Einfuhrverzollung gemacht werden.
MWST-Abgaben
Güter | Bücher, Lebensmittel ohne Alkohol | Alle anderen Güter |
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MWST-Satz | 2,5% | 7,7% |
Freigrenze | CHF 200.00 | CHF 65.00 |
Ist der Warenwert höher als die Freigrenze, so muss die Sendung einfuhrverzollt werden.
Hinweis: Gem. Artikel 52 des Bundesgesetzes über Mehrwertsteuer sind alle Dienstleistungen die bei einem Import anfallen, ebenfalls MWST-pflichtig, dies betrifft u.a. auch das Porto.
Zollabgaben
Die Zollabgaben werden aufgrund der Zolltarifnummer (Art der Ware) und dem Gewicht berechnet. Sollten die Abgaben von CHF 5.00 überschritten werden, so wird unabhängig vom Warenwert eine Einfuhrverzollung gemacht.
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Jede Sendung aus dem Ausland ist grundsätzlich zoll- und MWST-pflichtig.
Es besteht keine spezielle Wertfreigrenze wie im Reiseverkehr, sondern nur eine Abgabenfreigrenze. Demnach werden keine Zoll- und Mehrwertsteuerbeträge erhoben, wenn der errechnete Betrag geringer als CHF 5.00 pro Zolldeklaration ist, wobei Zoll- und Mehrwertsteuerabgaben separat zu betrachten sind. Des Weiteren sind Geschenksendungen von Privatpersonen, die im Ausland wohnhaft sind, an Privatpersonen in der Schweiz bis zu einem Warenwert von CHF 100.00 abgabefrei. Im Internet ersteigerte Waren erfüllen diese Bedingungen nicht. Sie sind nach den allgemeinen Vorschriften abgabepflichtig.
Die Warenwertobergrenze (inkl. Transportkosten) für eine mehrwertsteuerbefreite Einfuhr liegt bei:
- 7,7% MWST (gilt für den Grossteil aller Sendungen) => CHF 65.00
- 2,5% MWST (spezielle Waren wie z.B. Bücher) => CHF 200.00
Der Nachsendeauftrag gilt für die Dauer eines Jahres. Nach dieser Frist werden an die alte Adresse gerichtete Sendungen mit einem entsprechenden Vermerk an den Absender zurückgesandt. Wenn Sie eine längere bzw. eine ständige Umleitung wünschen, können Sie diese via Onlinedienst erteilen oder sich an unser Contact Center Post unter 0848 88 88 88 oder kundendienst@post.ch wenden.
In einigen Ländern werden Sendungen an zentralen oder lokalen Zollstellen zurückbehalten. In der Regel informiert der zuständige Zoll die Empfangsperson über die zur Einfuhr fehlenden Angaben oder die anfallenden Zollkosten. Die Sendung wird erst weiterbefördert, sobald die Verzollungsformalitäten durch die Empfangsperson geregelt werden.
Befindet sich Ihre Sendung beim schweizerischen Zoll? Die Sendung wird in Zusammenarbeit mit der schweizerischen Zollbehörde kontrolliert. Die Prüfung kann mehrere Werktage in Anspruch nehmen. Mehr Informationen finden Sie unter Postverzollung.